Sie ist jung, sie ist hübsch, sie ist offenherzig: Eine Sekretärin der Bundesverwaltung dreht Amateur-Pornos, postet anzügliche Bilder im Internet (Blick.ch berichtete). Und das nicht von zu Hause aus sondern aus dem Bundeshaus, wo sie gemäss NZZ arbeitet. Für Lukas Reimann ist klar: «Es geht ganz sicher nicht, während der Arbeitszeit Nacktbilder ins Internet zu stellen. Wenn eine Sekretärin derart unterbeschäftigt ist, dann sollte ihre Stelle gestrichen und damit der Steuerzahler entlastet werden.»
FDP-Nationalrat Andrea Caroni (34) gilt als aufgeklärter und liberaler Geist. Die Bilder sind aber auch ihm zu viel. «Ich bin überhaupt nicht prüde - aber das geht nicht», sagt er. «Die Dame stellt so ihren Arbeitsplatz öffentlich in einen frivolen Zusammenhang und gibt ihn dem Spott preis.» Bei einer öffentlichen Institution wie dem Bundeshaus störe das besonders. Entlassen würde Caroni die Sekretärin aber nicht. «Als ihr Arbeitgeber würde ich sie verwarnen und ihr das verbieten. Es gibt unendlich viele neutralere Orte, wenn man denn schon Nacktbilder von sich machen will.»
Etwas entspannter sieht es SVP-Nationalrätin Natalie Rickli (37): «Ich finde es grundsätzlich fragwürdig, wenn jemand von sich Nacktfotos postet. Aber schlussendlich muss das im Privatleben jeder für sich selber wissen. Von Angestellten des Bundes darf der Steuerzahler hingegen erwarten, dass sie im Büro arbeiten, statt Nacktbilder von sich zu posten.»
Ihr Parteikollege Oskar Freysinger (54) spottet über den Vorfall: «Wahrscheinlich ist das die neue Form von Transparenz der Bundesverwaltung: man sieht die Kleider nicht mehr. Demnächst wird auch die Arbeit unsichtbar gemacht.»
Welche Konsequenzen der frivolen Sekretärin drohen, ist noch unklar. Das Eidgenössische Personalamt bezog laut «NZZ» zum konkreten Fall keine Stellung. Jede Verwaltungseinheit hätte eigene Regeln für den Umgang mit Social Media. Das Amt verwies aber auf den Verhaltenskodex der Bundesverwaltung, in dem steht, dass Angestellte «auch im Privatleben» darauf achten sollen, «den guten Ruf, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundes nicht zu beeinträchtigen».