Insbesondere der Vorschlag, das Tätigkeitsverbot für bestimmte Straftäter nach einer gewissen Dauer zu überprüfen, stösst ihr sauer auf.
Beide Varianten, die der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben hat, sehen eine Überprüfung des Tätigkeitsverbots auf Gesuch des Verurteilten vor. Unter bestimmten Voraussetzungen soll das Verbot, mit Kindern zu arbeiten, eingeschränkt oder aufgehoben werden können.
Berufsverbot dürfe nicht noch einmal erwogen werden
«Mit den beiden Gesetzesentwürfen wird die Initiative nicht buchstabengetreu und nicht dem Willen des Stimmvolkes entsprechend umgesetzt», sagte die Gründerin der Vereinigung «Marche Blanche» auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Auch für den Präsidenten von «Marche Blanche», den ehemaligen Tessiner Staatsanwalt Paolo Bernasconi, geht der Bundesrat zu weit: Der Schutz von Minderjährigen habe absolute Priorität, ein wegen Pädophilie verhängtes Berufsverbot dürfe nicht noch einmal erwogen werden.
Mit den vorgesehenen Ausnahmebestimmungen für leichte Fälle, etwa für die einvernehmliche Jugendliebe, zeigten sich Bussat und Bernasconi hingegen einverstanden. Man habe sich immer dafür ausgesprochen, dass eine Jugendliebe kein lebenslängliches Tätigkeitsverbot zur Folge haben solle, sagte Bussat.
Sogar Gegner zweifeln an der Umsetzung
FDP-Nationalrat Andrea Caroni (AR), der sich im Abstimmungskampf an die Spitze der Initiativgegner gestellt hatte, begrüsst die Vorschläge des Bundesrates zwar inhaltlich. Angesichts der starren Verfassungsbestimmung reize der Umsetzungsvorschlag den Spielraum aber sicher aus oder gehe allenfalls gar zu weit. «Ich habe meine Zweifel, ob sich die Initiative so umsetzen lässt.»
Von den Bundesratsparteien hatten sich die SVP und die BDP für die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» ausgesprochen. Die SVP beklagte am Mittwoch in einer Mitteilung, mit der vorgeschlagenen «schwammigen Härtefallklausel» setze der Bundesrat eine missliebige Initiative erneut nicht korrekt um. «Der Täterschutz wird so über den Opferschutz gestellt.»
Die BDP unterstützt den Vorschlag des Bundesrates - einer starren Regelung ohne jegliche Härtefallklausel erteile man eine Absage. (SDA)