50 Milliarden Franken lagen auf zwei Millionen Freizügigkeitskonten der beruflichen Vorsorge. Mindestens ein Drittel davon ist kontaktlos, das heisst: Die Inhaber der Guthaben haben einen Teil ihre Pensionskassen-Ersparnisse schlicht vergessen. Zu dieser erschreckenden Erkenntnis kommt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht.
Viele vergessen die Meldung
Wie das passieren kann? Wenn ein Arbeitnehmer, der in der 2. Säule versichert ist, den Job wechselt, wird sein bisher angespartes Guthaben der beruflichen Vorsorge von der alten zur neuen Pensionskasse transferiert. Doch wenn der Arbeitnehmer ins Ausland geht, eine Auszeit nimmt oder schlicht vergisst, seiner alten Pensionskasse zu melden, wohin diese sein Sparguthaben überweisen soll, kommt das Geld in eine Freizügigkeitseinrichtung.
In diesen Einrichtungen (oftmals Banken oder Versicherungen, aber auch die Auffangeinrichtung BVG des Bundes) sind mittlerweile 50 Milliarden Franken zusammengekommen, das sind sieben Prozent des Volksvermögens in der beruflichen Vorsorge. Mindestens 13 Prozent der Schweizer haben Geld auf einem solchen Konto liegen, im Durchschnitt finden sich darauf 25'000 Franken.
Jeder zweite hat keine Ahnung
Manche Versicherte packen ihr Geld ganz bewusst nicht die neue Pensionskasse, etwa, um Steuern zu sparen. Doch überraschend viele Inhaber solcher Guthaben wissen gar nichts vom Geld. Allein die Auffangeinrichtung des Bundes verwaltet 600'000 Konti mit fast drei Milliarden Franken, deren Besitzer sie nicht kennt. Weil diese beispielsweise nicht gemeldet haben, dass die umgezogen sind oder schlicht vergessen haben, dass sie aus einem kürzeren Arbeitsverhältnis noch Pensionskassengelder zugute haben. Wie eine von der EKF in Auftrag gegebene Umfrage gezeigt hat, hatte jeder zweite Betroffene keine Ahnung.
Mehr Rente durch die Pensionskasse
Dabei läge es im Interesse der Versicherten, sich um diese Frage zu kümmern. Wie die EFK ebenfalls ausgerechnet hat, würde es sich lohnen, die Guthaben von der Freizügigkeitseinrichtung in die aktuelle Pensionskasse zu zügeln: In einer Pensionskasse angelegt, erbringt das Guthaben eine bessere Rente als in einer Freizügigkeitseinrichtung, wie die EFK schreibt. Wer nun beim Lesen leer schlucken musste, kann sich an die Zentralstelle 2. Säule wenden und dort ein Gesuch einreichen.