Kommentar zum Staatstrojaner in Zürich
Fragwürdiges Spiel der Zürcher Kantonspolizei

Zürcher Polizisten ermitteln mit Spionage-Software. Blick.ch sagt, wieso der Einsatz problematisch ist.
Publiziert: 09.07.2015 um 14:41 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:27 Uhr
Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat den Kauf der Spionage-Software bewilligt.
Foto: Keystone
Florian Imbach

Die Kantonspolizei Zürich hat am Dienstagabend zugegeben, eine Software «zur Überwachung verschlüsselter Internetkommunikation» gekauft zu haben. Eine Spionage-Software also, die ohne Wissen des Benutzers auf Computer oder Handy installiert wird. Die Polizei hört und liest mit. Darum nennen Experten die Software auch «Staatstrojaner», weil der Staat versteckt in einer Art trojanischen Pferd eindringt.

Gerne hätten die Zürcher Behörden weiter geschwiegen. Sie kamen unter Zugzwang, nachdem die italienische Firma «Hacking Team», bei der die Polizei das Programm kaufte, selber gehackt wurde. Dokumente belegten den Kauf der Kantonspolizei im Dezember 2014 über eine halbe Million Franken. Dabei kam auch ans Licht, dass die italienische Firma mit Regimes geschäftet, die solche Software nutzen, um Menschen zu unterdrücken.

Das Geständnis der Polizei kam in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Zürich und der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich. Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei und die Sicherheitsdirektion stehen nach wie vor zu dem Kauf und verteidigen ihn.

Alles kein Problem, sagt Zürich. Es gebe eine gesetzliche Grundlage.

Wirklich? Die gesetzliche «Grundlage» kann auch mit gutem Willen höchstens als wässriger Sumpf bezeichnet werden. Mit einem «Buebetrickli» bezieht sich Zürich auf Artikel 280 in der Strafprozessordnung, der «technische Überwachungsgeräte» für die Strafverfolgung erlaubt, um «das nicht öffentlich gesprochene Wort abzuhören oder aufzuzeichnen». Dieser Artikel gilt für Wanzen und Mikrofone in privaten Räumen, nicht für die Überwachung von Telekommunikations-Gesprächen. Die Überwachung von Telekommunikations-Gesprächen ist sehr ausführlich in zig anderen Artikeln geregelt. Muss sie auch, weil sie das in einem freiheitlichen Staat sehr stark geschützte Fernmeldegeheimnis aufhebt.

Eine gesetzliche Grundlage wird frühestens im Herbst da sein. Das Bundesparlament wird dann das Überwachungsgesetz (BÜPF) verabschieden, das nach aktuellem Stand Staatstrojaner wie in Zürich neu zulässt. Bis die Programme aber legal werden, wird es noch dauern. Das Referendum ist bereits angekündigt.

Alles kein Problem, sagt Zürich. Der Einsatz werde streng kontrolliert.

Wirklich? Genau eine Person entschied über den Kauf: Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr. Mit seiner Unterschrift unter eine Verfügung hatte die Polizei grünes Licht für die Beschaffung. Und genau eine Person entscheidet jeweils über den Einsatz. Richter Willy Meyer oder seine Stellvertreterin Andrea Meier vom Obergericht Zürich sind für die sogenannten Zwangsmassnahmen zuständig und genehmigen die Anträge der Staatsanwaltschaft. Weder die Verfügung des Sicherheitsdirektors noch die Urteile von Meyer und Meier sind öffentlich.

Wir brauchen ein Mittel, sagt Zürich. Sonst kommen die Kriminellen davon.

Wirklich? Das Obergericht Zürich hat «weniger als eine Handvoll Fälle» von Überwachung mittels Trojaner bewilligt, wie Sprecher Lukas Huber bestätigt. So gross kann die Nachfrage also nicht sein. Wenn Strafverfolger davon reden, dass sie unbedingt Trojaner-Überwachungssoftware brauchen, könnte man meinen, es gebe kein anderes Mittel.

Alleine im letzten Jahr hat dasselbe Gericht in Zürich aber beispielsweise über 240 Anträge behandelt für klassische Verwanzung von Privaträumen, Videoüberwachung und Verfolgung mit GPS-Sendern. Alles unbestritten legale und probate Mittel, um zu erfahren, wo sich Kriminelle aufhalten und was sie im Geheimen besprechen.

Für weniger als eine Handvoll Fälle hat der Kanton Zürich also eine 500’000-Franken-Software gekauft. Die Kosten für Betrieb und Unterhalt sind wohl ein Vielfaches, wenn man berücksichtigt, wie aufwändig und betreuungsintensiv solche Operationen sind. Das Programm ist heute praktisch wertlos. Der Quellcode, also die gesamte Funktionsweise der Software, kursiert durch den Hack auf den italienischen Hersteller frei im Internet und jeder Kriminelle kann sich in Zukunft gegen die Ermittler aus Zürich abschirmen. Dass die Kapo Zürich heute entschieden hat, auf den Einsatz des nun wertlosen Trojaners zu verzichten, ist daher nur folgerichtig.

Alles kein Problem, sagt Zürich.

Wirklich? Es sei erlaubt, abschliessend die Frage zu stellen, ob das Geld in andere klar legale Überwachungsmethoden und vielleicht auch zusätzliche Stunden klassischer Ermittlerarbeit nicht besser investiert gewesen wäre.

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