Wer in einem Gastland leben will, soll dessen Werte, Pflichten und Normen respektieren. Was selbstverständlich klingt, ist es in der Praxis nicht immer. Seit fast zehn Jahren haben die Kantone deshalb die Möglichkeit, mit Flüchtlingen einen Integrationsvertrag abzuschliessen. Doch nur die wenigsten tun es: 2013 waren es gerade mal drei Prozent!
Deshalb nimmt sich BLICK des Themas an. Und präsentiert einen Integrationsvertrag mit fünf Werten, fünf Pflichten und fünf Normen. Grundaussagen, die für alle verständlich sind: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Recht steht über der Religion. Jeder beherrscht eine Landessprache. Und so weiter.
Die Forderung von BLICK: Jeder Flüchtling soll diesen Vertrag unterschreiben. Als Bekenntnis zu den Werten dieses Landes. Aber auch als Sicherheit, dass Flüchtlinge in der Schweiz willkommen sind. Wer Flüchtlinge integrieren will, der muss an klaren Regeln interessiert sein.
Eine Vorreiterrolle hat der Kanton St. Gallen. Er schliesst jährlich rund 500 Integrationsvereinbarungen ab. Und hat eine Standesinitiative eingereicht, die solche Verträge landesweit fordert
Im Sorgenbarometer nennen die Schweizer Jahr für Jahr Ausländer als grösstes Problem. Dennoch stellt – zum Glück! – kaum jemand die humanitäre Tradition der Schweiz in Frage. Menschen, die in ihrer Heimat gefährdet sind, sollen hier Zuflucht finden können.
Gleichzeitig gilt: Wer nicht bleiben darf, soll möglichst rasch ins Ursprungsland zurückkehren. Und wer dauerhaft bleiben will, soll sich möglichst rasch integrieren. Der Zugezogene soll wissen, wie die Menschen hier leben, wie unsere Gesellschaft funktioniert und die für uns wichtigen Werte, Pflichten und Normen respektieren. Genauso sehen es wohl die Bewohner jedes Gastlandes auf der ganzen Welt. Es sollte ja auch selbstverständlich sein!
Leider ist es nicht selbstverständlich. Lehrerinnen sehen sich mit Vätern konfrontiert, die Frauen nicht als Respektspersonen akzeptieren. Es gibt auch Schüler, die ihrer Lehrerin den Handschlag verweigern. Schülerinnen, die nicht mit Klassenkameraden zum Schwimmunterricht dürfen.
Vielen Zugezogenen bereitet die Integration keine Probleme. Aber es gibt eben auch andere. Behörden müssen sich mit Bewohnern herumschlagen, die oft schon seit Jahren hier leben, aber keine unserer Landessprachen sprechen, die ausschliesslich in ihrem Kulturkreis verkehren. Die keine Ahnung haben von unseren Regeln, Sitten und Gebräuchen.
Die meisten Politiker verschliessen davor die Augen. Jeder Schweizer kennt das Problem, fast jeder nennt es als Problem – aber die Volksvertreter wollen es nicht sehen. CVP- und FDP-Politiker schauen nicht hin, weil sie keine neuen Vorschriften wollen. SVP-Politiker halten mehr davon, diese Probleme für ihre Propaganda zu nutzen, als sie zu lösen. Die meisten Linken halten Ausländer für ein Tabuthema.
Deshalb nimmt jetzt BLICK das Thema in die Hand. Mit einem konstruktiven Vorschlag, mit einer konkreten Idee: Jeder Flüchtling, der in der Schweiz leben will, soll einen Integrationsvertrag unterschreiben. Damit verpflichtet sich er oder sie, unsere wichtigsten Werte, Pflichten und Normen zu respektieren.
Es sind 15 klare, für jeden verständliche Grundaussagen, die allen vorgelegt werden, die wir willkommen heissen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sie sich zu deren Respektierung und Einhaltung. Zugleich werden sie ermuntert, Integrationskurse zu belegen. Dort wird ganz praktisch gelehrt und gezeigt, wie man miteinander umgeht, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, dass man Konflikte ohne Streit, Wut oder Gewalt lösen kann.
Und für Sie, liebe Zugezogene, bietet der Vertrag entscheidende Vorteile: Er verpflichtet nicht nur den Staat, dafür zu sorgen, dass Sie sich auch wirklich so gut wie möglich integrieren können. Der Integrationsvertrag gibt Ihnen darüber hinaus die Sicherheit, dass Sie hier willkommen sind – weil Sie uns Schweizern damit versprechen, die Spielregeln einzuhalten.
Denn diese Spielregeln gelten für alle in unserem Land. Wer sich daran hält, macht die Schweiz freundlicher, zuverlässiger, stärker und freier!
Der Integrationsvertrag hat aber auch eine wichtige psychologische Bedeutung. Er dient zur Aufklärung und Ermahnung, bietet aber auch die Grundlage für Sanktionen, falls jemand später einmal gegen seine Selbstverpflichtung verstösst.
Bereits seit 2008 können die Kantone Integrationsvereinbarungen abschliessen. Können, müssen aber nicht. Manche tun es, andere nicht. Der Vertragstext ist überall verschieden, niemand hat eine Übersicht – Wirrwarr herrscht. Doch der Kantönligeist schadet hier, denn Integration ist eine Frage von nationaler Bedeutung.
Wer die Akzeptanz von ausländischen Bewohnerinnen und Bewohnern in unserem Land stärken will, wer Flüchtlinge integrieren möchte, die dauerhaft hier bleiben: Der muss interessiert sein an klaren Regeln. Und durchgreifen gegen jene, die sie brechen.
Wenn es die Politik nicht angehen will, dann tut es eben BLICK!
Hier können Sie den Integrations-Vertrag herunterladen:
Integrations-Vertrag.pdf