Kinder schon im Reagenzglas testen?
Darum gehts bei der Präimplantations-Diagnostik PID

Im Juni entscheidet die Schweiz über die Präimplantationsdiagnostik PID. Blick.ch zeigt die Knackpunkte und sagt, warum wer für Ja oder Nein plädiert.
Publiziert: 30.05.2015 um 20:38 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2018 um 01:26 Uhr
Easyvote: Die Präimplantationsdiagnostik
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:Easyvote: Die Präimplantationsdiagnostik

Es ist es wieder einmal eine ethische Frage, die man an der Urne beantworten soll. Am 14. Juni entscheidet das Volk über einen Verfassungsartikel, der die Präimplantationsdiagnostik erlauben und gleichzeitig auch in Schranken halten soll .

Was will der Verfassungstext?

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglicht, im Glas gezeugte Embryonen auf Erbkrankheiten zu untersuchen. Die PID ist bis anhin in der Schweiz nicht zugelassen. Nun soll das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) entsprechend angepasst werden. Dazu muss jedoch das Volk vorher das Verbot in der Bundesverfassung aufheben. Während weitgehende Einigkeit darüber besteht, dass die PID in gewissen Fällen zugelassen werden soll, gibt die Frage des Umfangs zu grundlegenden Diskussionen Anlass.

Wie ist die Situation heute?

Heute sind diese Untersuchungen in der Schweiz verboten. In Europa kennt nur noch Litauen ein Verbot, sonst sind dieses Test in ganz Europa zugelassen. Schweizer Eltern, die aus Familien mit einem Gendefekt stammen, reisen darum auch ins Ausland und lassen die Untersuchungen dort vornehmen. Sie erhalten dann Gewissheit, ob ein Embryo die Erbkrankheit aufweist oder nicht.

Was sagen die Befürworter?

Die Befürworter betonen, dass die Situation und die Ungewissheit für Paare mit einer Disposition für Erbkrankheiten schon schwer genug ist und es darum keinen Grund gibt, dass sie für die Untersuchungen ins Ausland reisen müssen. «Der Verfassungsartikel für die Fortpflanzungsmedizin ist die Grundlage für eine massvolle Weiterentwicklung der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz. Sie trägt den Bedürfnissen der betroffenen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nach einer optimalen Behandlung Rechnung. Gleichzeitig genügt sie einem hohen Anspruch an eine verantwortungsvolle und umsichtige Regulierung der Fortpflanzungsmedizin», schreibt das Befürworter-Komitee auf seiner Website.

Wie sagen die Gegner?

Die Gegner befürchten, dass mit der PID-Verfassungsänderung das Tor zu einer viel weitergehenden Nutzung der Gentechnik- und der Fortpflanzungsmedizin aufgestossen wird. «Damit die PID eingeführt werden kann, muss zuvor die Verfassung geändert werden. Denn diese verbietet es bisher, ausserhalb des Körpers der Frau mehr Embryonen zu entwickeln, als ihr sofort eingepflanzt werden können. Für die PID werden aber deutlich mehr Embryonen benötigt, weil diese einem Gen- und Chromosomentest unterzogen werden: Wenn sie nicht der «Norm» entsprechen, werden sie vernichtet. So zum Beispiel jene mit Down-Syndrom (Trisomie 21)», schreibt das gegnerische Komitee. (eis)

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