Keine Einigung bei Einbürgerungen für dritte Generation
Grosseltern sorgen für Zoff

Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation bleiben im Parlament umstritten. Der Ständerat hat an seiner Position festgehalten. Dabei geht es um die Grosseltern.
Publiziert: 15.09.2016 um 12:43 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:37 Uhr

Nach dem Willen des Bundesrates und des Nationalrates müsste mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden sein. Oder der einbürgerungswillige Ausländer müsste glaubhaft machen, dass ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht besass.

Ständerat will einen Beweis

Dem Ständerat reicht «glaubhaft machen» nicht, er will einen Beweis. Das hat er am Donnerstag mit 24 zu 16 Stimmen bekräftigt. Ein «indirekter Beweis» durch ein Steuerregister, Schulzeugnisse und dergleichen würde aber genügen, sagte Kommissionssprecher Philipp Müller (FDP/AG).

Die Gegner wiesen erneut darauf hin, dass der Nachweis schwierig sein dürfte. Das zentrale Ausländerregister werde erst seit 1972 elektronisch geführt. Wolle der Rat, dass auch andere Dokumente gälten, sollte er sich für die Nationalratsversion aussprechen.

Sommaruga ist optimistisch

Dafür plädierte auch Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie hielt aber fest, die Differenz sei klein. Die Räte seien sich im Grunde einig. Die Frage sei einzig, ob ein Nachweis verlangt werde. Klar sei, dass relativ breit gefasst werden müsste, was als Nachweis gelte. Die Details würden in einer Verordnung geregelt.

Bei den übrigen Voraussetzungen sind sich die Räte weitgehend einig. Demnach muss mindestens ein Elternteil in der Schweiz geboren worden sein sowie sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten haben und mindestens fünf Jahre die Schule besucht haben.

Der Ausländer oder die Ausländerin der dritten Generation muss ebenfalls in der Schweiz geboren worden sein. Darüber hinaus muss er oder sie mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.

Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung darf nur bis im Alter von 25 Jahren eingereicht werden. Damit wollen die Räte verhindern, dass Ausländer durch eine spätere Einbürgerung die Militärdienstpflicht umgehen.

Übergangsbestimmung wurde abgelehnt

Der Nationalrat möchte ermöglichen, dass während fünf Jahren nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auch über 26-Jährige erleichtert eingebürgert werden können. Das hat der Ständerat mit 27 zu 16 Stimmen abgelehnt.

Die Vorlage geht nun erneut an den Nationalrat. Das letzte Wort werden wegen der Verfassungsänderung Volk und Stände haben. In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert.

Heute regelt der Bund den Erwerb des Bürgerrechts bei Abstammung, Heirat und Adoption. Für alle anderen Einbürgerungen sind die Kantone zuständig. Die Regeln sind deshalb unterschiedlich. (sda)

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