Ja zum Nachrichtendienst-Gesetz - das meint BLICK
Die Sieger werden an der Kontrolle gemessen

Das Ja der Bevölkerung zum neuen Nachrichtengesetz ist keine Überraschung. Die Befürworter haben geschickt ans Sicherheitsempfinden appelliert. Stehen jetzt aber auch in der Verantwortung. Ein Kommentar von BLICK-Politikchef Matthias Halbeis.
Publiziert: 25.09.2016 um 13:52 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:06 Uhr
Er kann sich über seinen ersten Abstimmungserfolg freuen: Verteidigungsminister Guy Parmelin (SVP). Er steht jetzt aber auch in der Verantwortung, dass der Geheimdienst nicht wild Informationen sammeln wird.
Foto: PETER KLAUNZER
Matthias Halbeis, Politikchef der BLICK-Gruppe.

Die Schweizer Bevölkerung will mehr Überwachung durch die Bundesbehörden. Und zwar mit einer klaren Mehrheit. Gemäss Hochrechnung votierten fast Zweidrittel der Stimmenden für mehr Kompetenzen für den Schweizer Geheimdienst NDB. Das ist keine Überraschung. Nach den Islamisten-Anschlägen in Paris, Brüssel und Nizza brach für viele eine heile Welt zusammen: Auch Länder in Europa sind zu Zielen für Terroristen geworden. Und sie sind kaum zu stoppen.

Ein Upgrade beim Geheimdienst ist nachvollziehbar

Etwas anderes, das der Ja-Seite ebenfalls geholfen hat: Man findet heute schon fast keine Argumente mehr, um zu erklären, warum ein Geheimdienst nur gerade im Internet und auf öffentlichen Plätzen Informationen recherchieren darf. In einer globalisierten Welt, in der Leute mit modernen Kommunikationstechnologien über mehrere Kontinente hinweg miteinander arbeiten, mutet es zugegebenermassen ein wenig kleinlich an. Auch darum ist der klare Entscheid der Schweizer Bevölkerung nachvollziehbar. Da haben Bundesrat Guy Parmelin, Geheimdienstchef Markus Seiler und die anderen Befürworter von Links bis Rechts Punkte gemacht.

Der Abstimmungsausgang bringt dem Ja-Lager jetzt eine grosse Verantwortung. Es hat im Vorfeld immer wieder die ausgebaute, demokratische Kontrolle der für den Geheimdienst vorgesehenen Zwangsmassnahmen betont: Für Briefkontrollen, für Hausdurchsuchungen oder für das Eindringen in fremde Computer. Dafür erhält der Geheimdienst nämlich keine Generalvollmacht. Vielmehr müssen die Schlapphüte im Einzelfall jeweils das Okay von drei Instanzen bekommen: Nämlich vom Bundesverwaltungsgericht, vom VBS-Chef und vom Sicherheitsausschuss des Bundesrates. Gleiches gilt auch für Lauschangriffe auf Telefone, Handys und Kommunikationsprogramme wie etwa Skype oder Whatsapp. Vor allem die Genehmigung durch eine richterliche Behörde ist mit Blick auf die persönliche Freiheit in einer modernen Demokratie auch zwingend. Mit der demokratischen Kontrolle haben die Befürworter geworben, daran werden wir sie messen.

Durchgedrehte Schlapphüte wären auch bei uns ein Super-Gau

Klar ist für die Zukunft auch: Bei der demokratischen Kontrolle unserer Geheimagenten darf es nie Abstriche geben. Der NDB darf nur im gesetzlich abgesteckten Rahmen agieren. Viele Befürworter haben mit dem Slogan «Sicherheit schafft Freiheit» argumentiert. Dem kann man durchaus zustimmen. Die gravierenden Grenzüberschreitungen durch die US-amerikanische Spionage-Agentur NSA haben aber auch gezeigt: Wenn durch durchgedrehte Schlapphüte das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert wird, ist das für einen Staat der Super-GAU. Hoffen wir, dass sich anders als in den USA die «Sicherheit» in der Schweiz nie gegen die «Freiheit» wendet.

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