Einerseits Sekretärin, andererseits Porno-Darstellerin. Die junge Bundesangestellte A.* führt ein Doppelleben. Die Meldung von Nackt-Selfies aus dem Bundeshaus machte heute die Runde. Nun zeigt sich: Auf dem (mittlerweile gelöschten) Twitter-Account der Frau ist deutlich mehr zu sehen.
A. macht Amateur-Pornos, hat über 200 Filme gedreht. Sie beschreibt sich selbst als «Sekretärin, unanständig, gierig und frech». Damit liegt sie sicher nicht daneben. Und sie hat Erfolg mit ihrem «erotischen Universum». Nicht nur auf Twitter mit ihren 11'700 Followern, sondern auch auf ihrer Homepage, wo sie laut eigener Aussage monatlich über 100'000 Besuche verzeichnet.
Gegenüber der «NZZ», die die Meldung heute publik machte, sagte A., dass sie keinen Interessenskonflikt mit ihrer Arbeit sehe, da die Nackt-Selfies im Bundeshaus «Teil ihres Privatlebens» seien. Dennoch beschäftige sie, dass sie beruflich mit einer Person in Kontakt treten könnte, die ihre freizügigen Bilder kennt.
Aber es stellt sich im Fall von A. die Frage der Erpressbarkeit. Sie ist im Parlamentsdienst tätig, hat theoretisch Zugang zu vertraulichen Dokumenten. Ein Kündigungsgrund?
Der Bund bezieht gegenüber Blick.ch Stellung. «Mitarbeitende haben auch bei ausserdienstlichem Verhalten die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Dazu gehört die Treuepflicht», sagt Anand Jagtap, Sprecher des Eidgenössischen Personalamts. «Eine Interessensverletzung kann dann bestehen, wenn die Reputation des Arbeitgebers verletzt wird.»
Die Beurteilung des Falles A. sei nun Sache der Parlamentsdienste. «Sie müssen prüfen, ob eine Treuepflichtverletzung vorliegt.»
Diese sagen jedoch gegenüber Blick.ch, «keine Kenntnis» darüber zu haben, ob es sich tatsächlich um eine Angstellte der Parlamentsdienste handelt. «In Unkenntnis der Umstände» könne der Fall deshalb nicht kommentiert werden.
*Name der Redaktion bekannt