Bundesrat zur Umsetzung der SVP-Initiative
«Wir dürfen nicht einfach aufgeben!»

Nach wochenlanger Verzögerung orientierte die Landesregierung endlich, wie sie die Masseneinwanderungsinitiative umzusetzen gedenkt.
Publiziert: 11.02.2015 um 15:28 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:59 Uhr
Live-Ticker: Christof Vuille

Fast auf den Tag genau ein Jahr nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat der Bundesrat bekannt gegeben, wie er diese umsetzen will. Im Zentrum der Vorlage stehen wie angekündigt Zuwanderungskontingente, der Inländervorrang und Massnahmen zur Aktivierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Die Zulassung für EU-Bürgerinnen und -Bürger wird wie bisher im Freizügigkeitsabkommen geregelt. Dieses müsse gemäss EJPD entsprechend dem Verfassungsauftrag angepasst werden. Die Resultate der angestrebten Verhandlungen mit der EU seien deshalb für den Gesetzesentwurf von Bedeutung.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats werden den Höchstzahlen Aufenthalte zur Erwerbstätigkeit ab vier Monaten Dauer unterstellt, also Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen.

Ebenso unterliegen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Familienangehörige, Nicht-Erwerbstätige sowie Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen den Höchstzahlen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die Höchstzahlen und Kontingente festlegt. Auf ein zum Vornherein definiertes starres Reduktionsziel wird aber verzichtet - «zu Gunsten des gesamtwirtschaftlichen Interesses», wie das EJPD schreibt. Der Bundesrat will sich auf die Bedarfserhebungen der Kantone sowie auf die Empfehlungen einer Zuwanderungskommission stützen.

Ausnahmen bei Berufen mit Fachkräftemangel

Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Inländervorrang im Einzelfall geprüft wird. Jedoch soll es Ausnahmen bei Berufen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel geben. Dort soll auf eine weitergehende Prüfung verzichtet werden.

Die Masseneinwanderungs-Initiative der SVP ist am 9. Februar 2014 mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Diese verlangt im Wesentlichen, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuert, und zwar mit Kontingenten. Heute gilt gegenüber EU- und EFTA-Ländern der freie Personenverkehr. Kontingentiert ist nur die Zuwanderung aus Drittstaaten.

Weil sich ein solches System nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen verträgt, ist derzeit offen, wie das Verhältnis zur EU in Zukunft aussehen wird. Diese lehnte es bisher strikt ab, mit der Schweiz über den freien Personenverkehr zu verhandeln.

Die Verfassung schreibt jedoch vor, dass völkerrechtliche Verträge, die der neuen Bestimmung widersprechen, bis im Februar 2017 abgepasst werden müssen.

Das dafür nötige Verhandlungsmandat hat der Bundesrat ebenfalls am Mittwoch verabschiedet. Demnach verfolgt er drei Ziele: Die Schweiz soll die Zuwanderung wieder selbständig steuern, die bilateralen Verträge und der Schutz gegen Lohndumping sollen aber beibehalten werden.

Übergangslösung für Kroatien

In den Verhandlungen muss auch geklärt werden, welche Regeln gegenüber Kroatien gelten sollen. Wegen der Initiative konnte die Personenfreizügigkeit bisher nicht auf das jüngste EU-Mitglied ausgedehnt werden. Derzeit gilt eine Übergangslösung, mit der eine Diskriminierung Kroatiens verhindert wird.

Gibt es in der Frage der Personenfreizügigkeit keine Einigung, droht eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens. Die fünf weiteren Abkommen, die über die Guillotinen-Klausel damit verbunden sind, würden in der Folge automatisch dahinfallen.

Zudem würde der Abschluss eines Rahmenabkommens über institutionelle Fragen in weite Ferne rücken. Die EU hat ein solches zur Bedingung gemacht für weitere Marktzutrittsabkommen.

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