Der Initiativtext lehnt sich dabei an jenes Volksbegehren an, das 2013 vom Tessiner Stimmvolk gutgeheissen worden war.
Die Initiative soll die Gesichtsverhüllung «aus jeglicher Motivation» untersagen, erklärt das Egerkinger Komitee um SVP-Nationalrat Walter Wobmann in einer Mitteilung vom Dienstag. Das Komitee hatte bereits das Volksbegehren zum Minarettverbot lanciert.
Der Tessiner Initiativtext spricht denn auch nicht explizit von Burka (Ganzkörperschleier) und Niqab (Gesichtsschleier). Allgemein verweist er darauf, dass das Verhüllen oder Verbergen des Gesichts auf öffentlichen Strassen, Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt sei. Religiöse Einrichtungen werden davon ausgenommen.
Dass das Egerkinger Komitee mit ihrer Initiative aber gezielt religiöse Verschleierungen ins Visier nehmen will, ist ein offenes Geheimnis. Parallele Strukturen, die sich an der Scharia orientierten, hätten in der Schweiz keinen Platz, heisst es in der Mitteilung.
Im Zeitalter des IS-Terrorismus sei es der Bevölkerung schon aus «elementaren Sicherheitserwägungen» nicht zuzumuten, verhüllten Menschen in der Öffentlichkeit zu begegnen, schreibt das Egerkinger Komitee.
Den Entscheid, die Initiative für ein Vermummungsverbot zu lancieren, fällte das Egerkinger Komitee an seiner Sitzung vom Montag. Der Text der Initiative soll in diesen Tagen der Bundeskanzlei zur Vorprüfung vorgelegt werden. Die Unterschriftensammlung dürfte kommenden Frühling beginnen. (SDA)