Datenschutz ist zweitranging
Thomas Aeschi erkämpft sich Adressen für Wahlwerbung

Zuger Gemeinden müssen in Zukunft die Adressen von Jungbürgern und Neuzuzügern an politische Parteien aushändigen, damit diese Wahlwerbung machen können. Datenschützer mahnen zu Zurückhaltung.
Publiziert: 16.05.2016 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 05:30 Uhr
SVP-Nationalrat Thomas Aeschi.
Foto: Philippe Rossie
Sermîn Faki

Letztes Jahr wollte Thomas Aeschi alle Jungbürger und Neuzuzüger persönlich anschreiben und sie so motivieren, bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst die SVP-Liste in die Urne zu legen. Daher bat der Nationalrat und Präsident der Zuger SVP alle elf Gemeinden im Kanton um entsprechende Adresslisten.

Dort lief er zunächst jedoch auf: Bis auf Oberägeri lehnten alle Gemeinden sein Gesuch um Sammelauskunft ab. Gemeinsam mit dem kantonalen Datenschutz waren sie der Meinung, dass die Herausgabe von Persönlichkeits- und Adressdaten zurückhaltend erfolgen müsse. 

Wahlwerbung ist schützenswert

Doch Aeschi gab nicht auf: Nach erfolglosen Einsprachen zog Aeschi die Sache vor das kantonale Verwaltungsgericht. Dieses hat ihm jetzt Recht gegeben. Es ist der Meinung, dass es sich bei Wahlwerbung vor eidgenössischen Wahlen um einen schützenswerten ideellen Zweck handelt und damit den Datenschutz überwiegt.

Gemeinden müssen der SVP (und anderen Parteien, sollten sie denn Geld für einen solchen Versand haben und fragen) Listen mit Namen, Geschlecht, Geburtsjahr und aktueller Adresse von Jungbürgern und Neuzuzügern liefern. Dabei sind mit den «Jungen» die Einwohnerinnen und Einwohner gemeint, die zwischen den letzten und den anstehenden eidgenössischen Wahlen volljährig geworden sind oder werden. Als «Neuzugezogener» gilt, wer im gleichen Zeitraum neu in die Gemeinde gezogen ist.

Die Freude ist meist klein

Zumindest in Zug dürfen sich die Stimmbürgerinnen und -bürger also auf persönlich adressierte SVP-Post im nächsten Wahlkampf freuen. Obwohl Freude zumeist nicht das Gefühl ist, das die meisten empfinden, wie Beat Rudin, Datenschützer von Basel-Stadt sagt. «Viele Leute reagieren sehr empfindlich, wenn sie merken, dass ihre Gemeinde ihre Daten an Dritte herausgebeben hat – auch wenn dies rechtlich zulässig war», beschreibt er die Erfahrung der kantonalen Datenschützer. 

In anderen Gemeinden wie Bern werden Sammelauskünfte daher deutlich restriktiver gehandhabt. Dort erhalten nur Organisationen, die einen Leistungsauftrag mit der Stadt abgeschlossen haben, Adresslisten. Ein Beispiel ist Pro Senectute. Anders Luzern: Hier bekommen nicht nur Parteien, sondern auch politische Gruppierungen Sammelauskünfte.

«Die Stadt Luzern hatte in den letzten Jahren diesbezüglich immer wieder Anfragen. Diese wurden prompt erledigt», so Katrin Aeberhard, Leiterin der Abteilung Bevölkerungsdienste. Wieder andere Gemeinden bieten den Parteien einen Sammelversand an und vermeiden so die Herausgabe der Adressen.

Interesse ist gestiegen

Wie Rudin sagt, ist das Interesse an solchen Adresslisten vor den letzten nationalen Wahlen deutlich gestiegen. Erstmals verlangten nicht nur Parteien, sondern sogar einzelne Kandidaten danach. Immerhin: Aeschi verspricht, den erkämpften Datenzugang zurückhaltend zu benutzen. «Niemand muss fürchten, dass die SVP Zug nun den Briefkasten verstopft. Wir werden sicher nicht vor jeder Abstimmung oder jedem Parteianlass Post verschicken.

Aber vor den nächsten Wahlen werden wir sicher wieder ein Gesuch nach den dann aktuellen Daten stellen.» Für die, die das nicht wollen: Die meisten Kantone kennen ein Sperrrecht, mit dem Einwohner bei ihrer Einwohnerkontrolle die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen können.

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