Wann ging das Rechtshilfegesuch für die Verhaftungen ein?
Das Verhaftunggesuch datiert vom 21. Mai 2015; bei uns eingetroffen ist es am 22. Mai. Geschickt hat es das US-Justizministerium, das Office for International Affairs.
Welche Beweismittel haben die amerikanischen Behörden mit der Schweiz geteilt?
Im Rahmen der Prüfung des Verhaftungsgesuchs wird geschaut, ob eine Auslieferung nicht a priori ausgeschlossen werden kann. Ob die verhaftete Person dann ausgeliefert wird, ist Teil des Auslieferungsverfahrens.
Wann beginnt dieses Verfahren?
Heute Nachmittag und heute Abend gibt es erste Anhörungen. Die Personen können sich einer freiwilligen Auslieferung einwilligen, oder Rechtsmittel dagegen ergreifen.
Wenn sie der freiwilligen Auslieferung einwilligen – wann werden sie ausgeliefert?
Das kann sofort passieren.
Und wenn sie Rechtsmittel ergreifen?
Das kann lange gehen, wie wir vom Fall Polanski ja wissen.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit die Personen ausgeliefert werden?
Zentral ist die Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit. Das heisst, das Vergehen muss auch nach schweizerischem Recht strafbar sein.
Wann ist die Fifa informiert worden?
Wir haben die Fifa zeitnah nach den Verhaftungen informiert.
Warum sind die Personen nicht bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden?
Aus ermittlungstaktischen Gründen kann ich keine Details der Strategie bekannt geben.
Sind weitere Verhaftungen vorgesehen?
Dazu kann ich keine Stellung nehmen.
Es gibt ein Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Kanada. Raten Sie Sepp Blatter ab, an die Frauen-WM nach Kanada zu reisen?
Ich bin nicht zuständig, Herr Blatter Ratschläge zu geben.