Wer den Sicherheitsgurt nicht trägt, ein Fahrverbot missachtet oder auf dem Pannenstreifen fährt, bezahlt heute eine Ordnungsbusse. Dieses unkomplizierte Bestrafungssystem wendet die Schweiz im Strassenverkehrsgesetz seit langem an.
Künftig soll es auch in anderen Bereichen zur Anwendung kommen. Die Grundlage dafür hat das Parlament im letzten Jahr geschaffen. Heute nun hat der Bundesrat festgelegt, welche Übertretungen künftig unbürokratisch gebüsst werden können.
Betroffen sind unter anderem das Lebensmittel-, Heimatschutz- und Waffengesetz.
Maximal 300 Franken
Bei der Bestimmung der Bussenhöhe habe sich die Landesregierung an «früheren kantonalen Erlassen zur Ahndung von Übertretungen» orientiert, teilt das Bundesamt für Justiz mit.
Für all diese Übertretungen gibt es heute eine Anzeige – falls man sich denn erwischen lässt. BLICK zeigt eine nicht abschliessende Übersicht über neue Bussen, die maximal 300 Franken betragen dürfen.
- An den Kragen geht es künftig jenen, die gerne ihre Flaschen und Büchsen sonntags entsorgen. Das «Benutzen einer öffentlichen Wertstoffsammelstelle ausserhalb der vorgeschriebenen Betriebszeiten» schlägt bald mit 50 Franken zu Buche.
- Mit 100 Franken gebüsst wird «Unberechtigtes Pflücken, Ausgraben, Ausreissen, Wegführen, Anbieten, Verkaufen, Kaufen oder Vernichten von nicht mehr als fünf Stück wildlebender Pflanzen der im Anhang 2 zur Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV) aufgeführten Arten». Dazu gehören unter anderem Drachenwurz, Feuerlilie oder Pfingstrosen.
- 200 Franken kostet künftig die «Abgabe von gebranntem Wasser an Jugendliche unter 18 Jahren».
- Das «Schiessen mit einer Feuerwaffe ohne Berechtigung» an öffentlich zugänglichen Orten «ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessanlässe oder ausserhalb von Schiessplätzen» wird künftig mit 300 Franken gebüsst.
- Das Fangen von Fischen und Krebsen während der Schonzeit kostet ab 2018 100 Franken – pro Stück!
- Aufpassen müssen auch Raucher. Wer in einem «geschlossenen, öffentlich zugänglichen Raum» eine Zigi anzündet, schuldet den Ordnungshütern den Betrag von 80 Franken.
Die vollständige Liste finden Sie hier.