Bundesgerichtsentschied
Burkaverbot tritt im Tessin trotz Rekursen in Kraft

Im Tessin gilt ab dem 1. Juli das Burkaverbot. Das hat das Bundesgericht heute bestätigt, indem die oberste Instanz zwei Rekursen keine aufschiebende Wirkung ausgesprochen hat.
Publiziert: 15.06.2016 um 15:50 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 10:40 Uhr
Das neue Gesetz verbietet die Verschleierung in der Öffentlichkeit.
Foto: Keystone

Knapp drei Jahre ist es her, seit die Tessiner an der Urne Ja zu einem Burkaverbot gesagt haben. Nun tritt das Gesetz auf 1. Juli in Kraft – und zwar definitiv. Zwar sind am Bundesgericht in Lausanne zwei Rekurse gegen das Verbot der Vollverschleierung hängig, doch wie die Tessiner Regierung heute mitteilt, haben diese keine aufschiebende Wirkung.

Die Beschwerden stammen vom Tessiner Juristen Filippo Contarini und Martino Colombo, einem Jura-Studenten. Ihr Widerstand bezieht sich nicht gegen das Burkaverbot an sich, sondern gegen die aus ihrer Sicht zu ungenaue Formulierung des Gesetzestextes. So kämpfen sie dagegen, dass es künftig auch verboten ist, sich aus politischer Motivation, zum Beispiel bei einer Demonstration, zu verhüllen. 

Sie reichten die Beschwerden einzig und allein ein, «weil wir überzeugt sind, dass es für die Artikulation der eigenen politischen Meinung manchmal nötig ist, das Gesicht zu verdecken, und kein Gesetz das vollständig verbieten sollte», schreibt Contarini auf seinem Blog. 

Das Bundesgericht wird den Fall nun beurteilen. Bis dahin wird das Gesetz vollumfänglich gelten. 

Die Tessiner Bevölkerung hatte 2013 eine Initiative zum Verbot der Vollverschleierung angenommen. Untersagt wird damit unter anderem das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum. (SDA/lha)

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