Beim zweiten Versuch profitieren nicht nur Unternehmen
Kindergeld soll Steuerreform retten

Der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler ist im Ausschuss, der die neue Unternehmensteuerreform aufgleist. Er will die Kinder­zulagen erhöhen und damit die Linken ins Boot holen.
Publiziert: 14.05.2017 um 22:29 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 10:30 Uhr
Das Minimum der Kinderzulagen soll auf 250 Franken angehoben werden.
Foto: Keystone
Marcel Odermatt

Am 23. Mai treffen sie sich zur Schlusssitzung der «Steuervorlage 17», der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III: Bundesrat Ueli Maurer (66, SVP) mit seinen Chefbeamten und den vier Finanzdirektoren der Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Genf und Zug. Voraussichtlich am 9. Juni soll der Vorschlag des Steuerungsorgans im Bundesrat verabschiedet werden.

Allen Beteiligten ist klar: Ein neues Fiasko muss mit allen Mitteln vermieden werden. Obwohl von allen bürgerlichen Parteien unterstützt, sagten im Februar nur 41 Prozent der Stimmbürger Ja zur Vorlage.

SVP-Finanzdirektor will Linke gewinnen

«Die Linke hat gewonnen, sie hat darum zwei Penaltys zugute», sagt der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler (57) zu SonntagsBlick. Er ist der Finanzdirektor seines Kantons und Mitglied des Steuerungsorgans.

Tännler schlägt vor, dass als Ausgleich zu den geplanten Steuererleichterungen für Firmen die Kinderzulagen erhöht werden sollen. Der Bund schreibt heute ein Minimum von monatlich 200 Franken vor. Dieser Betrag soll künftig 250 Franken betragen. Heinz Tännler: «Diese Massnahme kostet zwar rund 0,4 Lohnprozente. Sie ist aber sinnvoll, weil SP und Grüne die Steuervorlage mit dieser Anpassung nicht mehr ablehnen können.» Und die Abstimmungssieger müssten an Bord geholt werden.

Weniger Steuerrabatt auf Dividenden

Als zweites Element sieht Tännler die Dividendenbesteuerung vor. Der Steuerrabatt auf Dividenden wird, so das Mitglied des Steuerungsorganes, gesenkt. Weil Firmen auf ihren Gewinnen bereits Steuern bezahlen, verlangt der Fiskus auf den Tantiemen einen reduzierten Satz. Dieser wird auf 70 Prozent (Bund und Kantone) angehoben.

Gleichzeitig werden einige der ursprünglich geplanten und von den Gegnern der Unternehmenssteuerreform III kritisierten Steuerprivilegien für die Firmen wegfallen beziehungsweise eingeschränkt werden. So wird der umstrittene Eigenkapitalzinsabzug wohl als Bauernopfer wegfallen, die sogenannte Patentbox, der Abzug für Forschung, bleibt bestehen, wird aber etwas eingeschränkt.

Bürgerliche müssen Kröten schlucken

Trotz der Kröten, die die bürgerlichen Verlierer schlucken müssen, glaubt Tännler an das Konzept des Steuerungsorgans. «Entscheidend ist, dass unsere Firmen im internationalen Vergleich steuermässig konkurrenzfähig bleiben. Und das ist mit der neuen Reform gewährleistet.» Zudem, und das sei entscheidend, könnte dieser Vorschlag aus heutiger Sicht wohl mehrheitsfähig sein.

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