Bakom ändert Spielregeln
So werden SRG-Zahlen schön getrickst

Die Quote von zu beanstandenden Artikeln online sank von rund 50 auf gut 10 Prozent. Aber nur, weil das Bakom die Spielregeln zugunsten der SRG geändert hat.
Publiziert: 18.05.2015 um 10:09 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:16 Uhr

Seit zwei Jahren unterhält die SRG eigene Newsportale im Internet. Allerdings darf sie das nur mit gewissen Auflagen, um die privaten Anbieter nicht zu stark zu konkurrenzieren. So dürfen zum Beispiel eigenständige Nachrichtentexte, die nicht eine konkrete, aktuelle Sendung ergänzen, maximal 1000 Zeichen lang sein. Bei längeren Texten muss der Bezug zu einer aktuellen Sendung gegeben sein. Die genauen Regeln sind in der Konzession festgehalten.

Bloss, diese Regeln hält die SRG nur ungenügend ein, wie der «Tages-Anzeiger» heute berichtet. Das zeigt eine Studie der Universität Zürich, welche die Einhaltung der Vorgaben im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) unter die Lupe nahm.

Fehlerquote massiv reduziert

In einem ersten Monitoring Ende 2013 erfüllte die SRG die Vorgaben nur gerade zur Hälfte. So hatten 27,9 Prozent der längeren Nachrichtentexte keinen Sendungsbezug und bei 20,6 Prozent war dieser ungenügend ausgewiesen. In einem weiteren Monitoring, welches das Bakom unter Verschluss hält, dürfte die Fehlerquote ähnlich hoch gewesen sein.

In den neusten publizierten Monitorings vom September 2014 und Februar 2015 sinkt die Fehlerquote auf 11,1 Prozent beziehungsweise 9,7 Prozent.

Die SRG erklärt die massive Verbesserung gegenüber dem «Tagi» mit «konsequenten und wiederkehrenden Schulungsmassnahmen» mit den zuständigen Mitarbeitern der Redaktion. Die Studienautoren hingegen schreiben im Monitoring: «Der Anteil an intransparenten Textbeiträgen hat sich reduziert, da gemäss Bakom keine Datums­nennung nötig ist bei Deklaration des ­Sendungsbezugs.»

Spielregeln geändert

Tatsächlich hat das Bakom die Spielregeln geändert. Das Team des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung hatte die Anweisung erhalten, auch jene Artikel als «transparent» einzustufen, bei deren Verweis auf die Sendung das Datum fehlt. In diesem Fall sei jeweils davon auszugehen, dass der Publikationstag der Sendung mit ­jenem des Textes übereinstimme. So einfach geht das!

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