Der VW-Abgasskandal nimmt kein Ende. Mitte Dezember hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedsländer eröffnet. Brüssel wirft den Staaten vor, die nationalen Vorgaben zur Verhängung von Strafen ignoriert zu haben, obwohl Volkswagen in Abgasreinigungsanlagen illegale Abschalteinrichtungen genutzt habe.
Dicke Luft in der Schweiz
Das sorgt aber auch in der Schweiz für dicke Luft. Denn viele Abgasreinigungsanlagen werden demnach oberhalb von 850 Meter über Meer oder unterhalb einer bestimmten Temperatur ausgeschaltet. Zum Teil schon bei 18 Grad Celsius.
In der Schweiz führt das dazu, dass Abgasreinigungsanlagen de facto von Herbst bis Frühling überhaupt nicht arbeiten und die Stickoxid-Belastung in Städten und kleineren Orten entlang der Strassen «permanent zu hoch» ist, wie selbst das Bundesamt für Umwelt schreibt.
«Systematisch hintergangen»
Dieses Problem besteht gemäss dem Obwaldner CVP-Nationalrat Karl Vogler nicht nur für VW, sondern für alle Dieselfahrzeuge. «Die vorgeschriebenen Grenzwerte werden nur im Prüfmodus erreicht», ärgert er sich. «Da komme ich mir als Konsument, der möglichst sprit- und abgasarm fahren will, systematisch hintergangen vor.»
Vogler fordert den Bundesrat daher auf, einen Importstopp für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Die Landesregierung weigert sich jedoch, hier aktiv zu werden. Ein Importstopp könnte die bilateralen Verträge verletzen, schrieb sie im November als Antwort auf eine Motion der Berner SP-Nationalrätin Evi Allemann. Nur die europäische Behörde, welche die Abgasgenehmigung für den entsprechenden Fahrzeugtyp erteilt habe, könne diese auch entziehen.
Stopp für sechs Monate möglich
Falsch, sagt Vogler nun. Er hat eine Handhabe gegen Dreckdiesel in den bilateralen Verträgen gefunden, die einen Import- oder Zulassungsstopp ermöglicht. Dies berichtet die «SonntagsZeitung».
Vogler zu BLICK: «Im entsprechenden Abkommen ist festgehalten, dass die Schweiz die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme solcher Fahrzeuge für sechs Monate untersagen kann, wenn sie feststellt, dass neue Fahrzeuge die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden.»
Und das auch dann, wenn diese Autos den geltenden Anforderungen entsprechen. «Damit hat der Bundesrat etwas in der Hand», sagt er. Und er erwartet, dass die Landesregierung davon Gebrauch macht. (sf)