Kampf gegen Datenspeicherung auf Vorrat
Nationalrat Glättli zieht vor Bundesgericht

Sechs Monate lang wird in der Schweiz gespeichert, wer mit wem wo und wann kommuniziert. Die Gegner dieser Vorratsdatenspeicherung ziehen nun vor Bundesgericht.
Publiziert: 17.12.2016 um 19:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:37 Uhr
Glättli will vors Bundesgericht.
Foto: KEYSTONE/MANUEL LOPEZ

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) verpflichtet Schweizer Telekomanbieter, die Randdaten der Kommunikation ihrer Kundschaft zu speichern und sechs Monate lang aufzubewahren. Gespeichert werden unter anderem Daten, die beim Telefonieren, beim Verschicken von SMS oder bei der Nutzung des Internets entstehen.

«Ohne den Hauch eines Verdachts»

«Diese Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Angriff auf die Privatsphäre, weil die privaten Kommunikationsdaten zur Telefon- und Internetznutzung von allen Menschen in der Schweiz ohne den Hauch eines Verdachts auf ein Verbrechen sechs Monate auf Vorrat gehortet werden», sagt der Zürcher Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne, 44). Betroffen seien also «zu 99,99 Prozent völlig unbescholtene Bürger».

Gerade bei gewissen Berufsgruppen sei die Datenspeicherung heikel: «Der Quellenschutz beim Kontakt mit Journalistinnen und Journalisten wird ausgehebelt, ebenso wie das Arzt- und Anwaltsgeheimnis. Der Verdacht, dass jemand als Wistleblower zum Beispiel das Amtsgeheimnis gebrochen hat, lässt sich alleine aus den Telefon-, SMS- und Mailkontakten mit einem Journalisten herleiten, selbst wenn man keinen Zugang auf die Inhalte der Kommunikation hat.»

Notfalls bis nach Strassburg

2014 reichten Mitglieder der «Digitalen Gesellschaft», darunter auch Glättli, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Diese wurde im November abgewiesen. Erik Schönenberger, Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft: «Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Recht einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. Es hat die Gesamtheit der Überwachungsmassnahme allerdings zu wenig gewürdigt.»

Man werde den Entscheid nun weiterziehen an das Bundesgericht. «Ich werde notfalls bis nach Strassburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen», sagt Nationalrat Glättli. In praktisch allen vergleichbaren Fällen im Ausland hätten die Gerichte schliesslich entschieden, dass die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ein tiefer staatlische Eingriff in die Privatsphäre sei. «Nicht nur EU-BürgerInnen sondern auch Schweizerinnen und Schweizer haben den Schutz ihrer Privatsphäre verdient!» (SDA/gpr)

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