Homohasser kommt davon
Pnos-Aktivist darf ungestraft hetzen

Ein Führungsmitglied der rechtsnationalen PNOS ist noch einmal davongekommen. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den Funktionär eingestellt. Er ist strafrechtlich nicht verfolgbar, solange es keine Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm gibt.
Publiziert: 06.04.2019 um 23:24 Uhr
|
Aktualisiert: 07.05.2019 um 15:06 Uhr
Danny Schlumpf

Ein Führungsmitglied der rechtsnationalen Pnos ist noch einmal davongekommen. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen S.* wegen Ehrverletzung und Rassendiskriminierung eingestellt. Die Verfügung liegt SonntagsBlick vor.

S. stellte 2018 ein Pamphlet mit homophoben Aussagen auf die Partei-Homepage. Die Schwulenorganisation Pink Cross reichte anschliessend Anzeige gegen ihn ein. Die Aussagen sind jedoch strafrechtlich nicht verfolgbar, solange es keine Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm gibt.
In seinem Pamphlet macht der Pnos-Funk­tionär drei absurde Vorschläge: Homosexualität soll in der Öffentlichkeit verboten werden. Homosexuelle sollen sich heilen lassen. Und sie sollen eine «Homo-Steuer» bezahlen. Er fährt schweres Geschütz auf, wirft Homosexuellen unter anderem vor, sie würden «Pionierarbeit für Pädophile» leisten.

Das Stimmvolk wird entscheiden

Pink Cross erstattete zusammen mit 245 Privatklägern Anzeige wegen Ehrverletzung und Rassendiskriminierung. Die Staatsanwaltschaft eines Ostschweizer Kantons hat Ende Januar ihre Entscheidung gefällt: Einstellung des Verfahrens. «Ein Schlag ins ­Gesicht nicht nur der Kläger, sondern aller Homosexuellen», sagt Roman Heggli (27), Geschäftsleiter von Pink Cross.

Die Begründung des Staatsanwalts: Zwar sei der Text in seiner Wortwahl drastisch, wertend und einseitig, aber es liege kein Straftatbestand vor. Eine Ehrverletzung könne nur gegen Einzelne begangen werden. S. hingegen richte sich ­gegen die grosse Gruppe der Homosexuellen. Auch die Anti-Rassismus-Strafnorm sei nicht anwendbar, da die sexuelle Orientierung nicht in sie einbezogen sei. Mit ihrer Erweiterung wären S.’ Aussagen möglicherweise strafbar, hält der Staatsanwalt fest.

Ob es dazu kommt, wird das Stimmvolk zu befinden haben. Das Par
lament hatte im Dezember des letzten Jahres beschlossen, den Anti-Rassismus-Artikel um die sexuelle Orientierung zu ergänzen. EDU und Junge SVP haben das Referendum dagegen ergriffen. Morgen Montag reichen sie die nötigen 50'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern ein. Roman Heggli von Pink Cross schaut der Abstimmung aber optimistisch entgegen. «Die Mehrheit der Schweizer will eine Gesellschaft, die respektvoll mit 
Minderheiten umgeht.»

*Name bekannt

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?