Ralph Donghi
Es ist ein zweiseitiges Schreiben – und es kommt per Einschreiben. Absender: Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Überschrift des Briefes: Anordnung zur erkennungsdienstlichen Erfassung und Erstellung eines DNA-Profils.IMAGE-ERROR
Die Empfänger werden aufgefordert, bei der Kantonspolizei Aargau einen Wangenschleimhaut-Abstrich vornehmen zu lassen. Denn: Sie könnten am Tatort gewesen sein – dem Haus der Schauers. Wie viele Personen mussten oder müssen noch zu einem DNA-Test antraben?
Das Anordnungs-Schreiben verliess erst am Montag, den 15. Februar, die Staatsanwaltschaft. Im Schreiben wird auch «von einer bislang unbekannten Täterschaft» gesprochen.