Ukraine
EU-Gericht bestätigt Einfrieren von Geldern Janukowitschs zum Teil

Luxemburg – Das Gericht der Europäischen Union hat Sanktionen der EU gegen den gestürzten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch teilweise bestätigt.
Publiziert: 15.09.2016 um 16:13 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 05:10 Uhr
Das EU-Gericht hat Sanktionen gegen den gestürzten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch teilweise bestätigt. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP/IVAN SEKRETAREV

Laut dem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil durften die Vermögenswerte von Janukowitsch vom 6. März 2015 bis zum 6. März 2016 eingefroren werden, nicht aber für den Zeitraum vom 6. März 2014 bis zum 5. März 2015.

Die ukrainische Staatsanwaltschaft verdächtigt den nach Russland ins Exil geflohenen Ex-Präsidenten, Staatsgelder veruntreut zu haben.

Das EU-Gericht kritisierte nun aber, dass der ukrainische Generalstaatsanwalt die Vorwürfe für den Zeitraum von 2014 bis 2015 nicht hinreichend konkretisiert habe. Für den Zeitraum von 2015 bis 2016 gebe es aber Belege dafür, dass das Einfrieren Gelder wirksam «zu einer Erleichterung der Verfolgung der Veruntreuung öffentlicher Gelder beiträgt», hiess es im Urteil.

Janukowitsch hatte Ende 2013 die geplante Annäherung an die EU auf Druck Moskaus auf Eis gelegt. In der Folge gab es wochenlang Proteste gegen seine Regierung. Der Präsident floh schliesslich am 21. Februar 2014 aus Kiew nach Russland, nachdem bei Strassenkämpfen auf dem Maidan mehr als hundert Menschen getötet worden waren.

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