Polizei wollte trotz Haftbefehl warten
Sogar die Justiz warnte vor Vergewaltiger Majd H.

Die Horror-Vergewaltigung in Freiburg (D) hätte verhindern werden können. Der mutmassliche Täter Majd H. (21) hätte schon vier Tage zuvor verhaftet werden sollen, doch die Polizei wollte warten. Obwohl der Syrer als Intensivtäter eingeschätzt wurde.
Publiziert: 31.10.2018 um 11:48 Uhr
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Aktualisiert: 04.11.2018 um 15:50 Uhr
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Der Syrer Majd H. (21) vergewaltigte vor einem Club in Freiburg ein Mädchen.
Foto: Facebook

Eine 18-Jährige wird in der Nacht auf den 14. Oktober in Freiburg (D) von bis zu 15 Männern vergewaltigt. Immer mehr wird jetzt klar: Die stundenlange Vergewaltigung hätte verhindert werden können! Sogar die Justiz warnte vor dem syrischen Haupttäter Majd H. (21)!

Er hätte bereits am 10. Oktober im Knast sitzen sollen. Doch die zuständigen Behörden wollten den Haftbefehl aus «ermittlungstaktischen Gründen» noch nicht vollstrecken (BLICK berichtete).

Jetzt wird klar, wieso: Der Aufenthaltsort des Syrers sei nicht sicher gewesen. Wie die «Bild» berichtet, wollte die Polizei erst am 23. Oktober zugreifen und H. zusammen mit anderen Straftätern wegen Drogendelikten verhaften.

Gefährlicher Intensivtäter

13 weitere Tage wollte sich die Polizei also Zeit lassen. Und das, obwohl im Haftbefehl dringlich vermerkt worden war, dass Majd H. als Intensivtäter einzuschätzen ist. Und dass die dringende Gefahr besteht, dass er noch weitere erhebliche, gleichartige Straftaten begehen wird.

Bereits im Mai 2018 hatte der 21-Jährige einen Behinderten mit einem Baseballschläger verprügelt und später einen seiner Mitbewohner zusammengeschlagen und den Vermieter bedroht.

Auch als Sexualtäter war er schon bekannt. Im August 2018 onanierte er in der Wohnung einer Minderjährigen. Dasselbe machte er in der Wohnung eines anderen minderjährigen Mädchens und nötigte es ausserdem dazu, seinen steifen Penis anzufassen.

Haft «dringend erforderlich»

Um noch Schlimmeres zu verhindern, wäre eine Haft dringend erforderlich, stand als Warnung im Haftbefehl.

Doch das Schlimmere wurde nicht verhindert. Zusammen mit mindestens sechs weiteren Syrern und einem Deutschen verging sich H. an der Studentin, der er vorher vermutlich K.-o.-Tropfen verabreicht hatte. Die Ermittlungen laufen. (man)

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