Nach Skiunfall in Österreich
Frau verklagt 6-Jährige auf 38'000 Euro

Ein Mädchen und eine Frau krachen beim Skifahren ineinander. Jetzt verklagt die Frau die Sechsjährige.
Publiziert: 26.08.2015 um 14:41 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 12:12 Uhr
Der Skiunfall passierte im Bregenzerwald. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Ein ungewöhnlicher Zivilprozess beschäftigt das Landesgericht Feldkirch: Eine Frau hat nach einem Skiunfall im Bregenzerwald ein sechsjähriges Mädchen auf 38'000 Euro Schadenersatz verklagt.

Die Klägerin und das Mädchen, das zu einer Skikurs-Gruppe gehörte, waren im Skigebiet Hochhäderich zusammengefahren. Die Frau soll vor dem Unfall im Schuss auf der Piste gefahren sein, die Sechsjährige machte eine Kurve.

Bei dem Zusammenprall erlitt die Klägerin schwere Verletzungen. Sie könne seither nicht mehr Skifahren, sagte ihre Anwältin.

Kann dem Kind ein Verschulden angelastet werden?

Jetzt soll festgestellt werden, ob dem Kind ein Verschulden angelastet werden kann. Der Fall wurde am Montag zur Aufnahme weiterer Beweise vertagt. In drei Wochen geht der Prozess in die nächste Runde.

Kinder unter 14 Jahren können in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. «In erster Linie werden Aufsichtspersonen, wie der Skilehrer und die Eltern, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt», sagte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur APA.

Dies sei in diesem Fall passiert. Ihres Wissens sei das Verfahren beendet und abgewiesen worden. Im Gesetz gebe es aber eine Ausnahmebestimmung. Könne dem unmündigen Kind eine Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden, könnte es unter der Voraussetzung belangt werden, dass eine Versicherung besteht, um die Schadenersatzzahlungen leisten zu können.

«Eine solche besteht meines Wissens», sagte die Gerichtssprecherin. Ob ein eigenes Verschulden des Kindes vorliegt, wie das die Klägerin beim Prozessauftakt behauptete, werde nun in dem Verfahren geprüft.

Neben der Schadensersatzforderung gehe es ihrer Mandantin auch um die Feststellung, dass das Kind für allfällige künftige Schäden aus dem Skiunfall aufkommen muss.

Ein Gerichtsgutachter bescheinigte beiden Beteiligten zu wenig Aufmerksamkeit vor der Kollision. Sie seien seiner Ansicht nach in etwa im selben Ausmass für den Unfall mitverantwortlich. Der Prozess wurde zur Aufnahme weiterer Beweise vertagt. (SDA/kab)

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