Die EU-Innenminister hatten die Flüchtlingsumverteilung im September 2015 gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Länder per Mehrheitsentscheidung beschlossen. Neben Ungarn und der Slowakei stimmten auch Rumänien und Tschechien dagegen.
Insgesamt sollten bis zum September 2017 120'000 Asylsuchende in andere EU-Länder gebracht werden: 15'600 aus Italien und 50'400 aus Griechenland. Weitere 54'000 Asylbewerber sollten nach Bedarf zugewiesen werden.
Ungarn und die Slowakei machen in ihren Klagen geltend, dass der Beschluss der Innenminister auf der gewählten Rechtsgrundlage unzulässig war und auch gegen rechtliche Grundsätze und Formvorschriften verstossen habe.
Die slowakische Vertreterin Beatrix Ricziova argumentierte etwa, der Beschluss sei viel zu weitreichend und habe unerlaubterweise Regelungen im EU-Asylrecht geändert. Zudem zeige die schleppende Umsetzung der Verteilung, dass das System nicht funktioniere.
Das Ganze sei «nicht effizient», sagte auch der ungarische Staatssekretär für europäische Zusammenarbeit und internationale Justizangelegenheiten, Krisztian Kecsmar, im Anschluss an die Verhandlung.
Zugleich bestätigte Ungarns Anwalt Miklos Feher auf Nachfrage des Gerichts, dass die Regierung in Budapest sich zum jetzigen Zeitpunkt an den Quotenbeschluss gebunden fühle.
Gegenüber Journalisten erinnerte Staatssekretär Kecsmar später daran, dass die Zwei-Jahres-Frist zur Umsetzung der Entscheidung erst im September ablaufe. Auf die Frage, ob sein Land bis dahin die mehr als 800 an Ungarn zugeteilten Asylsuchenden aufnehmen wolle, legte er sich nicht fest.
Die Luxemburger Richter interessierten sich bei ihren Nachfragen vor allem dafür, wie denn der in den EU-Verträgen vorgesehene Grundsatz der Solidarität zwischen den Staaten in dieser Frage zu verstehen sei.
Dabei dürfe es eben nicht nur um die Verteilung von Flüchtlingen gehen, erklärte der ungarische Anwalt Feher. «Unter dem Mäntelchen der Solidarität versucht man die Schwächen zu vertuschen, die dieser Beschluss hat.» Ungarn und die Slowakei argumentieren, dass Hilfe etwa beim Schutz der europäischen Aussengrenzen auch zu berücksichtigen sei.
Luxemburgs Aussen- und Migrationsminister Jean Asselborn verteidigte den Verteilungsbeschluss und verwies auf die dramatische Lage im Mittelmeer 2015. Italien und Griechenland seien damals angesichts der hohen Ankunftszahlen überlastet gewesen, sagte er im deutschen Rundfunksender SWR2.
«Die Alternative wäre ja gewesen, dass wir die Landgrenzen zumachen, gegen die Konvention von Genf verstossen, aber auf dem Meer konnte man ja die Menschen nicht ertrinken lassen», sagte Asselborn.
Die Schweiz, die sich via Dublin-Abkommen teilweise an der EU-Asylpolitik beteiligt, macht freiwillig an der Umverteilung der EU mit - mit der Übernahme von 1500 Flüchtlingen. Gemäss den aktuellsten Zahlen der EU-Kommission kamen 579 Flüchtlinge aus Italien und 317 aus Griechenland in die Schweiz.