Wegen Beleidigung auf Facebook
15-Jährige von Auftragskiller ermordet

Joyce Winsie Hau wird von einem 14-Jährigen erstochen – weil sie ihre Freundin auf Facebook beleidigte. Jetzt kommt der Fall vor Gericht.
Publiziert: 22.08.2012 um 20:34 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 10:46 Uhr
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Die Polizei im Januar am Tatort in Arnheim.
Foto: Keystone

Polly K. (16) und Joyce Winsie Hau (†15) aus Arnheim, Niederlande, sind Freundinnen. Die Freundschaft zerbricht jäh, als sich Joyce auf Facebook abfällig über die sexuellen Eskapaden von Polly auslässt – öffentlich einsehbar für ihr Netzwerk. Es hätte ein beinahe alltäglicher Zwist unter Teenager-Mädchen bleiben können.

Doch der Streit eskaliert – nicht nur online – und setzt sich über Wochen fort. Polly ist so in Rage, dass sie einen grauenhaften Plan fasst: Die 15-jährige Joyce muss sterben.

Zusammen mit ihrem Freund Wesley (17) heckt sie einen Plan aus. Das Pärchen setzt den 14-jährigen Jinhua K. unter Druck, tragen ihm auf, Joyce zu töten. Jinhua ist ein Bewunderer des älteren Wesleys, versucht, ihn zu beeindrucken. Wesley bezeichnet Jinhua verächtlich auch als sein «Hündchen». Für ihre Zwecke kommt der Junge aber gelegen. Das Pärchen verspricht, Jinhua für den Mord 100 Euro zu geben.

Über Wochen diskutieren sie die Details des Plans. Als Jinhua plötzlich kalte Füsse kriegt, droht das Pärchen ihm mit dem Tod. Sie geben vor, Kontakte zur chinesischen Mafia zu haben. Jinhua willigt ein und fährt am 14. Januar zum Haus von Joyce. Er klingelt, ein Messer in der Hand. Das Mädchen öffnet dem 14-Jährigen, den sie noch nie zuvor gesehen hatte, die Tür.

Auch Vater verletzt

Jinhua sticht zu, trifft den Teenager in Hals und Gesicht. Sie bricht blutüberströmt zusammen. Ihr Vater Hau Chun Nam eilt hinzu, wird von Jinhua ins Gesicht gestochen. Die Narbe unter seinem Auge ist noch heute zu sehen. Joyce überlebt die Attacke nicht, stirbt später im Spital. Der Täter und damit auch seine Auftraggeber werden schnell gefasst.

Killer Jinhua K. und die Auftraggeber Polly und Wesley stehen in dieser Woche vor Gericht in Arnheim. Der Fall findet grosse Aufmerksamkeit in Holland, da die Richterin entschieden hat, den Fall öffentlich zu verhandeln. Die Gesellschaft solle erfahren, welche Rolle Facebook in dem Fall spielte, so die Meinung des Gerichts.

Maximalstrafe gefordert

Der Vater von Joyce ist noch immer fassungslos. «Jeden Tag frage ich mich, wie diese Leute fähig waren, Joyce wegen eines Streits zu töten.» Hau Chun Nam hofft, dass der Fall auf die Gefahren von sozialen Medien aufmerksam macht, wie er «Omroep Gelderland» sagt. «Kleine Dinge können im Internet schnell aus­ser Kontrolle geraten. Ich hoffe, dieser Fall rüttelt die Leute wach.»

Die Staatsanwaltschaft hat für Jinhua die Maximalstrafe gefordert. Sie liegt bei einem Jahr Jugendhaft und anschliessendem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik –  maximal sieben Jahre lang. Ob Polly und ihr Freund Wesley nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, ist noch unklar. Das Urteil fällt Anfang September.

Jinhua sagte gestern vor Gericht, das Geschehene tue ihm «äusserst leid». Die Mutter von Joyce hofft trotzdem auf eine hohe Strafe. «Im Spital konnte ich spüren, wie das Herz von Joyce immer schwächer wurde, bis es schliesslich aufhörte zu schlagen. Ich starb mit ihr.» (num)

Was tun bei Cyber-Mobbing?

Blick.ch: Was sollte man tun, wenn man auf Facebook beleidigt oder angeschwärzt wird?
Isabel Willemse, Medienpsychologin an der ZHAW:
Solche Beleidigungen können sehr schmerzhaft sein, umso mehr, da sie in Social Network Sites wie Facebook für andere sichtbar sind. Es ist jedoch davon abzuraten, darauf zu reagieren, indem man auf derselben Plattform antwortet. In der Öffentlichkeit ausgetragene Konflikte können die Situation eigentlich nur verschlimmern. Wichtig ist, dass man den Vorfall nicht für sich behält, sondern sich einer Bezugsperson anvertraut, das können die Eltern sein, aber auch Lehrkräfte, Schulpsychologen oder andere erwachsene Vertrauenspersonen. Diese können auch bei der Entscheidung helfen ob eine Anzeige erstattet werden soll oder nicht. Meist ist auch eine professionelle psychologische und allenfalls rechtliche Beratung sinnvoll, Informationen hierzu findet man z.B. unter: www.safersurfing.ch oder www.147.ch oder bei Opferberatungsstellen.


Und wenn ein peinliches Video oder Bild von mir ohne meine Einwilligung verbreitet wird? 
Grundsätzlich kann man einige Regeln befolgen, damit ein solcher Fall gar nicht erst eintritt. Heutzutage ist bei jedem Anlass ein Handy mit Foto- und Videofunktion dabei, gerade deshalb sollte man vorsichtig sein in welchen Situationen man fotografiert oder gefilmt wird und auch einmal darum bitten, dass solche Dateien gelöscht werden. Sind die Fotos bereits verbreitet, ist es sinnvoll als Beweis einen Screenshot zu machen. Danach sollte man das Bild oder Video so schnell als möglich löschen lassen, wenn möglich von der Person, die es verbreitet hat oder aber über den offiziellen Weg beim Anbieter (z.B. Facebook) direkt. Ansonsten ist in einem solchen Fall das Vorgehen dasselbe wie oben bereits erwähnt. 

 

Welche Folgen für das Opfer - und die Täter - kann Cyber-Mobbing haben? 
Die Folgen von Cyber-Mobbing können für die Opfer gravierend sein, es kann zu einem Verlust von Selbstvertrauen, zu Ängsten oder Depressionen bis hin zu Suizidgedanken oder –handlungen kommen. Cyber-Mobbing  kann auch psychosoziale Auswirkungen haben, neben dem sozialen Rückzug können auch der Erfolg in der Schule oder der Arbeit und die Fähigkeit zum Schliessen von Freundschaften beeinträchtigt sein. Die Täter sehen die Schwere ihrer Tat oft nicht ein und leiden dementsprechend weniger an Folgeerscheinungen – ausser es ist zu einer Anklage gekommen.

 

Sollten Eltern und Lehrer besser auf die Gefahren von Cyber-Mobbing aufmerksam gemacht werden?
Erwachsene, wie auch Kinder und Jugendliche, sollten über die Gefahr von Cyber-Mobbing aufgeklärt werden. Ein bewusster und kompetenter Umgang mit neuen Medien und auch Social Network Sites wie Facebook können das Risiko solcher Fälle verhindern und nützen meist mehr als Verbote. Gerade Kinder und Jugendliche gehen oft sorglos mit privaten Informationen um, es liegt an den Erwachsenen ihnen die Konsequenzen eines solchen Verhaltens aufzuzeigen. Facebook und andere Social Network Sites bieten die Möglichkeit von Privatsphäre-Einstellungen an, welche man unbedingt aktivieren und regelmässig überprüfen sollte. Zugangsdaten wie Passwörter sollten nicht einfach herzuleiten sein und immer geheim gehalten werden.

Isabel Willemse, Medienpsychologin an der ZHAW.
Isabel Willemse, Medienpsychologin an der ZHAW.
zvg

Blick.ch: Was sollte man tun, wenn man auf Facebook beleidigt oder angeschwärzt wird?
Isabel Willemse, Medienpsychologin an der ZHAW:
Solche Beleidigungen können sehr schmerzhaft sein, umso mehr, da sie in Social Network Sites wie Facebook für andere sichtbar sind. Es ist jedoch davon abzuraten, darauf zu reagieren, indem man auf derselben Plattform antwortet. In der Öffentlichkeit ausgetragene Konflikte können die Situation eigentlich nur verschlimmern. Wichtig ist, dass man den Vorfall nicht für sich behält, sondern sich einer Bezugsperson anvertraut, das können die Eltern sein, aber auch Lehrkräfte, Schulpsychologen oder andere erwachsene Vertrauenspersonen. Diese können auch bei der Entscheidung helfen ob eine Anzeige erstattet werden soll oder nicht. Meist ist auch eine professionelle psychologische und allenfalls rechtliche Beratung sinnvoll, Informationen hierzu findet man z.B. unter: www.safersurfing.ch oder www.147.ch oder bei Opferberatungsstellen.


Und wenn ein peinliches Video oder Bild von mir ohne meine Einwilligung verbreitet wird? 
Grundsätzlich kann man einige Regeln befolgen, damit ein solcher Fall gar nicht erst eintritt. Heutzutage ist bei jedem Anlass ein Handy mit Foto- und Videofunktion dabei, gerade deshalb sollte man vorsichtig sein in welchen Situationen man fotografiert oder gefilmt wird und auch einmal darum bitten, dass solche Dateien gelöscht werden. Sind die Fotos bereits verbreitet, ist es sinnvoll als Beweis einen Screenshot zu machen. Danach sollte man das Bild oder Video so schnell als möglich löschen lassen, wenn möglich von der Person, die es verbreitet hat oder aber über den offiziellen Weg beim Anbieter (z.B. Facebook) direkt. Ansonsten ist in einem solchen Fall das Vorgehen dasselbe wie oben bereits erwähnt. 

 

Welche Folgen für das Opfer - und die Täter - kann Cyber-Mobbing haben? 
Die Folgen von Cyber-Mobbing können für die Opfer gravierend sein, es kann zu einem Verlust von Selbstvertrauen, zu Ängsten oder Depressionen bis hin zu Suizidgedanken oder –handlungen kommen. Cyber-Mobbing  kann auch psychosoziale Auswirkungen haben, neben dem sozialen Rückzug können auch der Erfolg in der Schule oder der Arbeit und die Fähigkeit zum Schliessen von Freundschaften beeinträchtigt sein. Die Täter sehen die Schwere ihrer Tat oft nicht ein und leiden dementsprechend weniger an Folgeerscheinungen – ausser es ist zu einer Anklage gekommen.

 

Sollten Eltern und Lehrer besser auf die Gefahren von Cyber-Mobbing aufmerksam gemacht werden?
Erwachsene, wie auch Kinder und Jugendliche, sollten über die Gefahr von Cyber-Mobbing aufgeklärt werden. Ein bewusster und kompetenter Umgang mit neuen Medien und auch Social Network Sites wie Facebook können das Risiko solcher Fälle verhindern und nützen meist mehr als Verbote. Gerade Kinder und Jugendliche gehen oft sorglos mit privaten Informationen um, es liegt an den Erwachsenen ihnen die Konsequenzen eines solchen Verhaltens aufzuzeigen. Facebook und andere Social Network Sites bieten die Möglichkeit von Privatsphäre-Einstellungen an, welche man unbedingt aktivieren und regelmässig überprüfen sollte. Zugangsdaten wie Passwörter sollten nicht einfach herzuleiten sein und immer geheim gehalten werden.

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