Black Friday 2024
Paket gestohlen: Wer kommt für den Schaden auf?

Im Internet winken Rabatt-Aktionen und es wird geshoppt. Doch nicht immer händigen Pöstler die Pakete dem Empfänger persönlich aus. Manchmal stellen sie Sendungen vor die Haustüre. Im dümmsten Fall werden die Päckli dann gestohlen. Wer muss für den Schaden aufkommen?
Publiziert: 25.11.2022 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 24.10.2024 um 15:09 Uhr
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Wer sichergehen will, dass die Päckli ankommen, nutzt für die Zustellung die Pickpost-Dienst.

Immer mehr, immer schneller – überall herrscht Zeitdruck. Davon werden auch die Pöstler nicht verschont. Deshalb fackeln gestresste Briefträger bisweilen nicht lange: Klingeln sie erfolglos an einer Haustüre, legen sie die Sendung einfach vor die Tür. Wenn dann das Paket verschwindet oder ein heftiger Wolkenbruch den Inhalt zerstört, bleibt die Frage, wer für den Schaden haftet.
Der Online-Shop kam mit der Auslieferung der Bestellung ihrer Verpflichtung nach. Geht das Paket unterwegs verloren, trägt allein der Besteller das Risiko. Man muss deshalb den Kaufpreis bezahlen. 

Wer haftet für den Schaden?

Ist der Schaden durch fehlerhafte Zustellung entstanden, haftet die Post. Grundsätzlich darf der Postbote die Sendung einfach in den Milchkasten legen. Meistens haben Pakete darin aber keinen Platz. In diesem Fall muss der Pöstler die Sendung dem Empfänger direkt übergeben. Ist dieser nicht da, muss er das Paket entweder einem Nachbarn anstelle des Empfängers übergeben oder es wieder mitnehmen. Tut er das nicht, haftet die Post für den entstandenen Schaden.

Tipps bei den Online-Lieferungen

  • Um solche Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, hat die Post den sogenannten Pickpost-Dienst eingerichtet. Das ist eine kostenlose Lösung für diejenigen, die tagsüber nicht zu Hause sind. Beim Pickpost-Dienst kann man seine Pakete oder eingeschriebenen Briefe an einen anderen Lieferort als die Heimadresse schicken lassen, so etwa in der Nähe des Arbeitsplatzes.
  • Zur Verfügung stehen mehr als 700 Abholstellen wie Postämter, Bahnhöfe oder Tankstellen. Trifft die Sendung an der gewünschten Stelle ein, erhält der Empfänger eine Mitteilung per SMS oder E-Mail und kann die Ware dann innert sieben Tagen abholen. Die Post kann ausserdem am selben Tag und oftmals auch sonntags abgeholt werden.
  • Verlangt vom Versandhaus, dass das Paket mit «Signature» gesendet wird. Die Ware wird Ihnen folgend nur gegen Unterschrift ausgehändigt. Auch die Haftung der Post erhöht sich mit «Signature» auf bis 1500 oder mit «Assurance» bis 5000 Franken.

  • Seid ihr selten zu Hause, könnt die Bestellung auch an euren Arbeitsplatz schicken lassen.

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