Mitverdienen am Mega-Event
Ist das kleine Nebengeschäft am ESC in Basel legal?

Während des ESC in Basel vom 12. bis 17. Mai den Garten als Zeltplatz vermieten. Oder vor dem Stadion Guetzli verkaufen. Darf man das? Wir verraten dir, wo die Grenzen liegen – und mit welcher überraschenden Idee du problemlos dein Budget aufbessern kannst.
Publiziert: 30.04.2025 um 12:20 Uhr
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Aktualisiert: 30.04.2025 um 18:07 Uhr

Darum gehts

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Sylvie KempaRedaktorin Service

Die grösste Musikshow der Welt kommt nach Basel: In der St. Jakobshalle wird vom 12. bis 17. Mai der Eurovision Song Contest ausgetragen. Fans verfolgen die Show nicht nur am Fernsehen – viele werden auch anreisen und das Spektakel vor Ort geniessen. Die Stadt rechnet mit Einnahmen von 2.5 Millionen Franken. Und wer kreativ genug ist, kann am Profit teilhaben. Wir wollten von Fachpersonen wissen, ob unsere Ideen umsetzbar sind: 

Darf ich Fans in meinem Garten ein Zelt aufstellen lassen während der ESC-Woche?

Gäste in einem Zelt im eigenen oder gemieteten Garten unterzubringen, ist erlaubt. «Mieter haften allerdings für Schäden, die beispielsweise am Rasen entstehen können», gibt Fabian Gloor vom Mieterverband zu bedenken. Schwieriger werde es, wenn die Mieter einen Garten gegen Entgelt zur Verfügung stellen. «Dann dürfte es sich um eine Untermiete handeln und die Bedingungen gemäss OR-Artikel 262 sind einzuhalten.» Das bedeutet: Der Mieter muss den Untermietvertrag dem Vermieter offenlegen. Er darf keinen missbräuchlichen Mietzins verlangen und der Vermieter kann die Untermiete verweigern, falls ihm daraus wesentliche Nachteile entstehen. Die Betreiber von Unterkünften müssen ausserdem eine Gasttaxe einfordern und an den Kanton abgeben, wenn sie an fünf oder mehr Tagen pro Kalenderjahr gegen Bezahlung Personen beherbergen.

Wer eine Mietwohnung mit Garten hat, darf Gäste darin zelten lassen. Ist Geld im Spiel, brauchts jedoch einen Untermietvertrag.
Foto: Getty Images

Dürfen Kinder auf der Strasse Sirup verkaufen?

«Wenn ein Kind auf Privatgrund Selbstgemachtes verkauft, ist das erlaubt. Für gemeinnützige Kuchen- oder Sirupstände gibt es Standorte, die vorab gemeldet werden müssen», sagt Daniel Hofer vom Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt. «Ich bin sicher, dass man auch ein Auge zudrücken würde, wenn ein Kind vor dem eigenen Haus einen kleinen Verkaufstisch aufstellt. Auf stark frequentierten Plätzen könnten wir dies aber nicht tolerieren.»

Gut möglich, dass die ESC-Freude auf die Ordnungshüter überschwappt und sie ein Auge zudrücken, wenn ein Kind versucht, mit einem Sirupstand sein Sackgeld aufzubessern.
Foto: Getty Images

Die St. Jakobshalle und -Arena liegen allerdings auf Baselbieter Boden. Wer die Fans in der Nähe erfrischen möchte, müsste die Bewilligung allenfalls beim Kanton Basel-Landschaft einholen. 

Darf ich selbst kleine Fanartikel herstellen und diese verkaufen?

An bewilligten Verkaufsständen dürfen in Basel nur Produkte zur kurzfristigen Konsumation verkauft werden. Glace oder Kuchen, aber keine Fanartikel. Auch der Markenschutz spielt eine Rolle. «Name, Logo und Maskottchen des ESC sind rechtlich geschützt. Man darf also nicht ohne Berechtigung selbstgemachte Fanartikel verkaufen», erklärt Sabrina Konrad vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Es spricht jedoch nichts dagegen, ein wenig Basel-Liebe und Lokalkolorit in die Handwerkskunst einfliessen zu lassen.

Darf ich als Privatperson gegen Bezahlung Stadtführungen für ESC-Gäste anbieten?

Ja, wenn die Führung den öffentlichen Raum nicht übermässig belastet. «Solche Touren brauchen keine Bewilligung», so Daniel Hofer.

Die Rheinfähren in Basel sind eine absolute Attraktion.
Foto: Keystone

Darf ich ein Public Viewing veranstalten und Eintritt verlangen?

Da ein Public Viewing über den engen Freundeskreis hinausgeht, braucht es eine Bewilligung der Musikverwertungsgesellschaft SUISA. Die Kosten hängen unter anderem von der Bildschirmgrösse ab. Der ESC gibt zudem folgende Regeln vor: Öffentliche Public Viewings müssen kostenlos sein, und ab 300 Personen besteht eine Anmeldepflicht. 

Darf ich mein WC für Fans öffnen und eine Gebühr verlangen?

Eine Toilette gegen Entgelt zur Nutzung anzubieten, kann als gewerbliche Dienstleistung gewertet werden. Deswegen ist davon auszugehen, dass diese Nutzung nicht zulässig wäre. Mal gratis einen Fan aufs Häuschen zu lassen, fällt allerdings unter gute Gastfreundschaft. 

Darf ich vor dem Bahnhof Länderflaggen verkaufen?

Hat man die Bewilligung für einen Stand, könnte man mit der Idee, Länderflaggen anzubieten, tatsächlich durchkommen. Der Verkauf von Länderflaggen muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Laut Wappenschutzgesetz dürfen Flaggen nur vom berechtigten Gemeinwesen genutzt werden. Es gebe aber Spielraum, erklärt Sabrina Konrad vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. «Ein Gericht könnte annehmen, dass der Gebrauch zur ideellen Unterstützung einer ESC-Kandidatur gestattet ist.»

Welche Copyright-Regeln gelten für ESC-Partys oder Clubnächte?

«Abgesehen von allfälligen polizeirechtlichen Bewilligungen muss auch hierfür eine Bewilligung der SUISA vorliegen», so Sabrina Konrad. «Ein entsprechendes Formular kann man online ausfüllen. Die ESC-Songs sind meist bereits im Vorfeld des ESC und spätestens nach dessen Ausstrahlung veröffentlicht. Man darf diese mit Bewilligung somit auch für Partys verwenden, selbst wenn die Songs vielleicht noch nicht käuflich erworben werden können.» Wer mit dem ESC-Logo oder Namen werben will, braucht eine gesonderte Genehmigung über info@eurovision.ch.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung an ESC-Gäste untervermiete?

Plattformen wie Airbnb oder UMS erleichtern die Suche nach Untermietern und bieten Sicherheit, indem sie Zahlungen abwickeln. Dennoch darf eine Mietwohnung nicht einfach online angeboten werden. Was es dabei zu beachten gibt, erfahrt ihr im Artikel: «Mit der eigenen Wohnung Geld machen – so geht’s».

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