Tipps für Konkubinatspaare
«Wir erleben häufig langwierige Rechtsstreitigkeiten»

Rund 40 Prozent der Schweizer Paare sind unverheiratet, viele von ihnen leben im Konkubinat. Was bedeutet das für Schwangerschaft, Todesfall oder Invalidität? Eine Expertin erläutert, worauf unverheiratete Paare bei der finanziellen Absicherung achten müssen.
Publiziert: 13.06.2025 um 14:15 Uhr
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Aktualisiert: 13.06.2025 um 15:46 Uhr
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Was passiert im Konkubinat, wenn der Partner plötzlich erkrankt oder verstirbt?
Foto: Getty Images

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Olivia RuffinerRedaktorin

Im Leben stellt man sich viele Fragen. Besonders im Bereich Finanzen und Vorsorge wimmelt es nur so von Fragezeichen. Wer in einer Partnerschaft lebt, merkt schnell: Die Komplexität verdoppelt sich. Was bedeutet es, wenn einer von euch plötzlich nicht mehr arbeiten kann? Oder wenn Nachwuchs unterwegs ist? Und wie steht es um die Absicherung im Todesfall?

Um diese Fragen greifbar zu machen, haben wir mit «Beobachter»-Ratgeberin Sandra Maurer gesprochen – anhand des fiktiven, aber realitätsnahen Paares Max und Laura.

Die beiden sind Anfang 30, leben im Konkubinat, sind gesund und arbeiten beide in einem Vollzeitpensum als Angestellte. Was müssen sie beachten, wenn sich ihre Lebensumstände plötzlich ändern?

1

Schwangerschaft im Konkubinat – Details klären

Da Max und Laura nicht verheiratet sind, muss Max das Kind offiziell anerkennen. Das erfolgt über das Vaterschaftsanerkennungsverfahren beim Zivilstandsamt. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern bei der Geburt entscheiden, ob das Kind den Nachnamen des Vaters trägt. Ansonsten erhält es automatisch den Nachnamen der Mutter oder sorgeberechtigten Person.

Tipp: Diese Schritte sollten schon vor der Geburt vorbereitet werden. Das schafft Klarheit und entlastet den Alltag mit Baby. 

Mit einer Heirat sorgen viele Paare bereits für finanzielle Absicherung, aber nicht jeder oder jede will heiraten. Dafür gibt es auch Lösungen.
Foto: Vitstyle
2

Todesfall – was bedeutet er für den hinterbliebenen Konkubinatspartner?

Stirbt Max oder Laura unerwartet, stellt sich die Frage: Ist der überlebende Partner überhaupt abgesichert?

Die Antwort: nicht automatisch. Zwar berücksichtigen viele Pensionskassen (BVG) inzwischen Konkubinatspartner – aber nur, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. «Das kann sein, dass das Paar mindestens fünf Jahre zusammengelebt hat, oder es besteht ein gemeinsames Kind», sagt Maurer. Jede Pensionskasse definiert diese Bedingungen individuell im Reglement. Oft muss der Anspruch schriftlich geltend gemacht werden oder ein entsprechender Begünstigtenantrag bei der Pensionskasse vorliegen. Auch die AHV zahlt den hinterbliebenen Konkubinatspartnern nichts.

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Die Expertinnen und Experten des «Beobachter»-Beratungszentrums haben auf fast alles eine Antwort und helfen gerne weiter. Hier finden Sie unser Angebot. 

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Ob im Todesfall ein sogenanntes Todesfallkapital ausbezahlt wird, hängt von der Anstellung und den Vertragsbedingungen ab. 

Tipp: Die genauen Bestimmungen stehen im Vorsorgereglement der jeweiligen Pensionskasse. Dieses kannst du jederzeit anfordern und einsehen. 

3

Unfall und nachfolgende Invalidität – wer zahlt?

Verliert Max durch einen Unfall seine Erwerbsfähigkeit, greift in der Schweiz zuerst die Unfallversicherung. Da er fest angestellt ist, trägt die Unfallversicherung des Arbeitgebers die Kosten, das gilt auch für Temporärangestellte. Wäre er selbständig, müsste er sich selbst über seine Krankenkasse oder Versicherung zusätzlich unfallversichern. In der Regel wird via Arbeitgeber eine Unfallmeldung ausgefüllt und beim Arzt ein Bericht eingefordert.

Kann Max nicht mehr zurück zur Arbeit oder nur teilweise, kommt die Invalidenversicherung (IV) ins Spiel. Die Höhe der IV-Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab. Muss Laura teilweise zu Hause bleiben und ihn betreuen, kann sie in der Schweiz einen Lohn für pflegende Angehörige ersuchen. Dieser liegt bei maximal 35.50 Franken pro Stunde. Im Konkubinat ist es aber komplexer, diese Vergütung zu erhalten, als in der Ehe.

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Die IV-Rente von Max liegt bei voller Erwerbsunfähigkeit im Jahr 2025 zwischen 1260 und 2520 Franken pro Monat, abhängig vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Die Pensionskassen zahlen bei einer Invalidität eine lebenslange Rente, die in der Regel höher ist als die IV-Rente. Doch laut Maurer ist das oft nicht so einfach: «Wir erleben in unserer Beratung häufig langwierige und belastende Rechtsstreitigkeiten mit der IV. Eine Rechtsschutzversicherung ist deshalb sehr empfehlenswert.»

Tipp: Beschreibe den Unfallhergang in der Unfallmeldung vollständig und genau, dies sind sogenannte Aussagen der ersten Stunden und können nachträglich nicht mehr ergänzt oder verändert werden. 

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