Die Flip-Flops sind im Koffer, das Handy auf Flugmodus, für viele beginnt jetzt die schönste Zeit des Jahres. Einfach mal abschalten, Sonne tanken und die Seele baumeln lassen. Doch mitten im Ferienparadies kann das Unerwartete passieren – ein Sturz beim Wandern, ein Herzinfarkt am Strand oder ein Unfall auf dem Roller. Statt Erholung erwartet Betroffene dann nicht nur ein medizinischer Notfall, sondern oft auch ein finanzielles Erwachen mit bitterem Nachgeschmack.
Was viele nicht wissen: Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz bietet im Ernstfall nur lückenhaften Schutz. Denn Rettungseinsätze, Krankentransporte oder gar eine Rückführung in die Schweiz sind selten vollständig gedeckt.
100'000 Franken für Rückführung aus Thailand
Ist man nicht richtig versichert, kann dies ganz schön ins Geld gehen, wie das Beispiel von Franz L. aus Luzern zeigt. Der Rentner erkrankte in Thailand schwer am Herzen und musste mit dem Ambulanzjet zurück in die Schweiz geflogen werden. Die Rechnung für diesen Transport hat es in sich: knapp 100'000 Franken.
Im Ausland besteht bei einer Rettung mit der Ambulanz oder dem Rettungshelikopter in der Regel keine Deckung der Rettungskosten durch die Grundversicherung der Krankenkasse. Der Krankentransport im Ausland ist dabei auf 500 Franken begrenzt. Was dramatischer ist – und finanziell sogar existenzbedrohend sein kann –, ist wie im Fall von Franz L. die Rückführung aus dem Ausland. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt keinen Anteil an der Rückführung. Die Unfallversicherung deckt bei Berufstätigen nur einen Fünftel des versicherten Lohnes bis maximal 29'640 Franken, den Rest muss man selbst bezahlen. Das ist vielen Menschen, die nach UVG versichert sind, nicht bewusst. Selbst ein kurzer Transport beispielsweise aus Österreich mit einer Ambulanz zurück in die Heimat kann schnell mehrere tausend Franken betragen.
Franz L. hätte also, wenn er nur grundversichert gewesen wäre, knapp 100'000 Franken aus dem eigenen Sack bezahlen müssen. Da er jedoch bei der SOS 144 AG versichert ist, wurden diese Kosten vollumfänglich übernommen.
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Kinder sind in der Familienpolice mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben, unabhängig ihres Alters. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei:
- Rettung: unbegrenzt, weltweit
Repatriierung: unbegrenzt, weltweit
Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Kinder sind in der Familienpolice mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben, unabhängig ihres Alters. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei:
- Rettung: unbegrenzt, weltweit
Repatriierung: unbegrenzt, weltweit
Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.
Doch auch innerhalb der Schweiz können Rettungseinsätze teuer werden. Wer seine Sommerferien beispielsweise zu Hause oder im Tessin verbringen will, sollte wissen, wie er oder sie im Notfall versichert ist. Ist man nicht entsprechend abgedeckt, kann einen auch dies teuer zu stehen kommen.
Rentnerin Anna B. aus Basel war im Juli vergangenen Jahres mit ihrem Mann auf einer Velotour im Tessin unterwegs. Sie stürzte schwer und musste daraufhin mit dem Krankenwagen ins Spital gebracht werden. Kostenpunkt: 1500 Franken. Die Grundversicherung übernahm 500 Franken, die Differenz von 1000 Franken wurde durch die SOS 144 Rettungskarte abgedeckt.
50 Prozent zulasten des Patienten
Viele Notrufzentralen arbeiten nach dem Next-Best-Prinzip. Das bedeutet, dass sie das nächstgelegene und am besten geeignete Rettungsmittel aufbieten. Analysen haben ergeben, dass ein Ambulanzeinsatz je nach Kanton zwischen 900 und 2100 Franken kostet. Die Kosten für den Einsatz eines Rettungshelikopters belaufen sich gemäss diesen Berechnungen in der Schweiz auf durchschnittlich 3500 Franken. Dabei darf man nicht vergessen, dass bei einem Helikoptereinsatz sehr oft auch gleichzeitig die Ambulanz aufgeboten wird, wenn die Situation noch unklar ist. Dadurch können Kosten von mehreren tausend Franken anfallen, die man unter Umständen aus dem eigenen Portemonnaie berappen muss.
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt in der Schweiz bei einem Rettungstransport aufgrund Krankheit nur 50 Prozent der Kosten, egal ob eine Ambulanz oder ein Rettungshelikopter im Einsatz war.
Die SOS 144 Rettungskarte deckt als Versicherung alle Kosten, die durch Rettungseinsätze anfallen, die nicht von der Kranken- oder Unfallversicherung getragen werden. Dies gilt sowohl, wenn ein Rettungshelikopter, ein Krankenwagen oder beides zum Einsatz kommt.
Mit dem Upgrade zur SOS Protect Plus Rettungskarte kannst du jede Reise sorgenfrei geniessen. Die umfassende Reiseversicherung schützt dich nebst den Rettungs- und Bergungskosten und Rückführungen bei Annullationskosten, Verlust von Reisegepäck, Reisezwischenfällen und medizinischen Behandlungskosten im Ausland. Ein weiterer grosser Vorteil gegenüber den meisten Reiseversicherungen ist, dass die Deckung der Rettungs- und Bergungskosten auch zu Hause am Wohnort gültig ist.
Die SOS 144 Rettungskarte deckt als Versicherung alle Kosten, die durch Rettungseinsätze anfallen, die nicht von der Kranken- oder Unfallversicherung getragen werden. Dies gilt sowohl, wenn ein Rettungshelikopter, ein Krankenwagen oder beides zum Einsatz kommt.
Mit dem Upgrade zur SOS Protect Plus Rettungskarte kannst du jede Reise sorgenfrei geniessen. Die umfassende Reiseversicherung schützt dich nebst den Rettungs- und Bergungskosten und Rückführungen bei Annullationskosten, Verlust von Reisegepäck, Reisezwischenfällen und medizinischen Behandlungskosten im Ausland. Ein weiterer grosser Vorteil gegenüber den meisten Reiseversicherungen ist, dass die Deckung der Rettungs- und Bergungskosten auch zu Hause am Wohnort gültig ist.
Die Lösung für ungedeckte Kosten
Teuer kann es auch zu stehen kommen, wenn man die geplanten Ferien aufgrund von Krankheit nicht antreten kann. Robert S. aus Basel wollte in den Ferien mit Frau und Kind nach Mallorca ans Mittelmeer reisen. Doch der achtjährige Bub wurde zwei Tage vor Abflug krank, deshalb konnte die Familie die Reise nicht antreten. Wäre Robert S. nicht mit der Variante Protect Plus versichert gewesen, hätte er durch die Annullation der Ferien 4000 Franken verloren.
Wer sorglos reisen möchte – ob innerhalb der Schweiz oder ins Ausland – sollte über eine ergänzende Absicherung nachdenken. Eine Lösung bietet hier etwa die SOS 144 Rettungskarte. Sie übernimmt die Kosten für Rettung und Rückführung weltweit unbegrenzt – und auch für Bergungen bis zu 30'000 Franken. Bereits für 65 Franken im Jahr (Einzelperson) oder 99 Franken (Paar/Familie) ist man umfassend geschützt. Wer zusätzlich auch gegen Gepäckverlust, Reiseabbruch oder Behandlungskosten im Ausland versichert sein möchte, kann auf die Variante «Protect Plus» zurückgreifen.
Die Ferien sollten eine unbeschwerte Auszeit vom Alltag sein. Damit sie nicht durch eine unerwartete Rechnung überschattet werden, lohnt sich der Blick auf den Versicherungsschutz.
Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.
Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.
Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.
Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind redaktionell aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
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