Velo-Ratgeber
Darf ich mit dem E-Bike auf Feld-, Wald- und Wanderwege?

Pro Velo ist der nationale Dachverband für die Interessen der Velofahrenden in der Schweiz. Für Blick beantwortet Pro Velo regelmässig Leserfragen rund ums Thema Velofahren.
Publiziert: 01.05.2025 um 11:02 Uhr
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E-Mountainbikes sind in den Bergen immer öfters anzutreffen. Jedes dritte verkaufte Modell ist elektrisch unterstützt.
Foto: Keystone
Pro-Velo-ExpertInnen-Team

Darf ich mit meinem E-Mountainbike auf den gleichen Wegen im Wald und den Bergen fahren wie mit einem gewöhnlichen Velo?
L. Blumio, St. Gallen 

Jedes zweite verkaufte Mountainbike verfügt über eine elektrische Tretunterstützung – alleine im Jahr 2024 wurden 72'000 Stück verkauft. Es liegt auf der Hand, dass viele Fahrerinnen und Fahrer solcher E-Mountainbikes nicht nur auf Strassen, sondern auch auf Wegen oder Singletrails unterwegs sein wollen. Was die Rechtslage anbelangt, gilt es zwischen den «langsamen» Elektrovelos mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und den «schnellen» bis 45 km/h zu unterscheiden. 

Die Schnellen sind gleich geregelt wie Benzin-Mofas. Sie dürfen überall dort, wo ein Mofa-Verbotssignal hängt, nicht fahren (auch interessant: Welche Velo- und Fusswege sind für schnelle E-Bikes erlaubt?). Allerdings können die Behörden Elektrovelos vom Fahrverbot ausnehmen. In diesem Fall steht auf einer Zusatztafel «E-Bikes gestattet». Für die Langsamen gelten dieselben Regeln wie für Velos ohne Tretunterstützung. Für sie sind die meisten Feldwege auch mit eingeschaltetem Motor befahrbar, ausser es ist ein blau signalisierter Fussweg oder es besteht ein allgemeines Fahrverbot.

Vieles kantonal geregelt

Für die Regeln im Wald sind die Kantone zuständig. Im November 2024 hat beispielsweise der Kanton Zug über ein neues Waldgesetz abgestimmt. Velofahren wird nur noch auf Waldstrassen sowie beschilderten und per Richtplan festgelegten Bike-Routen erlaubt sein. Kleinere (Wander-)Wege, die gerade bei Mountainbikern beliebt sind, sind tabu. Wer also korrekt unterwegs sein will, muss sich über die Bestimmungen im entsprechenden Kanton informieren.

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Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.

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Auch ausserhalb des Waldes gelten abseits von Strassen und befestigten Wegen die kantonalen Bestimmungen. Das betrifft insbesondere (Wander-)Wege im hügeligen oder alpinen Gebiet (auch interessant: Wann darf ich mit dem Velo auf Wanderwegen fahren?). Viele Gemeinden haben festgelegt, wo Velos – mit oder ohne Motor – fahren dürfen. Diese Informationen sind nicht immer vor Ort beschildert, sondern können auch anderweitig kommuniziert sein.

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