Ab 1. Januar 2016 sind bei uns Neuwagen mit «Sport»-Taste, welche die Klappen bei der Auspuffanlage öffnen und so den Motorensound deutlich verstärken, verboten.
Die Schweiz übernimmt im Rahmen der bilateralen Abkommen die EU-Verordnung 540/2014 «über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen».
«Damit ist Schluss mit dieser Geräuschtrickserei», sagt ein Sprecher des Bundesamts für Strassen Astra, «und es werden alle Systeme verboten, die ausschliesslich dem Zweck dienen, die Geräuschemissionen in bestimmten Fahrsituationen so zu ändern, dass die Grenzwerte im Sinne dieser Verordnung nicht mehr eingehalten werden.»
Beim VCS reagiert man erfreut. «Es ist völliger Unsinn, wenn gewisse Autofahrer im Namen einer falsch verstandenen Männlichkeitsidee übermässigen Lärm veranstalten dürfen», heisst es dort. Die Auto-Importeure nehmen die Entscheidung sportlich: «Das Verbot der Klappenauspuffsysteme wird keinen grossen Einfluss auf den Absatz von Sportwagen haben», meint Auto-Schweiz- Direktor Andreas Burgener.
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