Aussteigen, wenden, Pannenstreifen nutzen
Diese Staufehler werden richtig teuer

Darf ich bei Stau auf der Autobahn das Auto verlassen oder ein Stück bis zur nächsten Ausfahrt über den Pannenstreifen fahren? Auf keinen Fall – denn das kann richtig teuer werden! Fünf Fehler im Stau, die du vermeiden solltest.
Publiziert: 02.08.2025 um 06:09 Uhr
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Aktualisiert: 02.08.2025 um 09:43 Uhr
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Stau wie hier vor dem Gotthard ist immer ärgerlich. Trotzdem müssen sich die leidgeplagten Autoreisenden an gewisse Regeln halten. Sonst drohen Bussen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Stau-Regeln: Aussteigen verboten, Rettungsgasse bilden, Rückwärtsfahren untersagt
  • Handynutzung im Stau ohne Freisprecheinrichtung ist streng verboten
  • Bussen für Vergehen im Stau reichen von 20 bis 700 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Andreas EngelRedaktor Auto & Mobilität

Egal, ob die Vorfreude während der Fahrt zur Feriendestination schon mitschwingt oder wir uns auf dem Rückweg wieder auf unser zu Hause freuen – stundenlang im Stau stehen ist immer ärgerlich. Doch auch wenn der Verkehr still steht, müssen sich die leidgeplagten Autoinsassen an gewisse Regeln halten. Sonst drohen empfindliche Bussen. Die folgenden No-Gos solltest du nicht nur im Ferienstau vermeiden.

Aus dem Auto aussteigen

Foto: Keystone

Wenn sich der Verkehr wieder einmal kilometerweit vor dem Gotthard staut, mutiert die A2 zum Volksfest. Eltern vertreten sich die Beine, Kinder spielen zwischen den stehenden Autos, Hunde tollen auf dem Grünstreifen. Auch wenn uns die Bilder bekannt vorkommen: Aussteigen aus dem Auto, obwohl sich die Kolonne schon lange nicht mehr bewegt hat, ist verboten. Einzige Ausnahme: die Sicherung einer Unfallstelle. Bei längeren Störungen wie einer Vollsperrung drückt die Polizei zwar meist ein Auge zu und verteilt nicht direkt die fälligen 20 Franken Ordnungsbusse. Aber auch dann sollten Autoinsassen keine ausgiebigen Spaziergänge unternehmen und immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben.

Keine Rettungsgasse bilden

Deutlich teurer wirds, wenn beim Verlassen des Autos Rettungskräfte behindert werden. Auch wer keine Rettungsgasse bildet, wird mit 100 Franken Bussgeld belangt. Diese muss bereits bei stockendem Verkehr und immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden. In anderen Ländern wie Deutschland sind die Bussen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich drakonischer: bei unserem nördlichen Nachbarn kostets zwischen 200 und 320 Euro. Zusätzlich gibts zwei Punkte in Flensburg (ja, auch Schweizer können Punkte kriegen) und einen Monat Fahrverbot.

Rückwärtsfahren oder Wenden

Es ist die vermutlich unbekannteste Verkehrsregel unseres Landes: Bereits seit 2016 ist in der Schweiz Rückwärtsfahren «über längere Strecken» verboten. Es gibt nur drei Ausnahmen: Wenn das Weiterfahren oder Wenden unmöglich ist, über äusserst kurze Strecken zum Parkieren oder Ab- und Zuladen und für Fahrschulen übungshalber maximal 50 Meter weit. Gleiches gilt auf der Autobahn: Dort ist Rückwärtsfahren oder Wenden immer verboten und kostet mindestens 200 Franken Busse. Einzige Ausnahme: Die Polizei fordert die Autofahrenden bei langen Vollsperrungen explizit dazu auf.

Pannenstreifen als Ausfahrt nutzen

Foto: Manuel Geisser

Ein weiterer Stauklassiker: Geht auf der Autobahn nichts mehr, schinden gewiefte Autofahrer Zeit und nutzen schon Kilometer vor der nächsten Ausfahrt den Pannenstreifen als Zusatzspur. Das ist nicht nur dreist gegenüber den Mitwartenden, sondern kann sogar zur Verzeigung samt Fahrausweisentzug führen. Denn auch auf dem Pannenstreifen, der – wie der Name sagt – für Pannenfahrzeuge reserviert ist, gilt das Verbot des Rechtsüberholens. Selbst wer den Pannenstreifen nur 200 Meter vor der Ausfahrt nutzt, begeht eine «mittelschwere Widerhandlung». Übrigens: Bei stehendem oder stockendem Verkehr auf der linken Spur darf rechts mit maximal 20 km/h Differenz vorbeigefahren werden.

Telefonieren oder Whatsappen

Foto: Jonas Kretschmann

Die Benutzung des Smartphones gilt als eine der häufigsten Unfallursachen im Strassenverkehr. Und auch im Stau ist die Nutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung streng verboten. Selbst wenn das Fahrzeug im Stau nur langsam oder gar nicht vorankommt, gilt das Fahrzeug als in Betrieb. Einzige Ausnahme: Der Motor ist abgeschaltet. Dann darf das Gerät in die Hand genommen werden. Die Bussen sind indes happig: Wer «nur» mit dem Handy am Ohr telefoniert, zahlt 100 Franken. Das noch viel ablenkendere Whatsappen wird verzeigt: Je nach Kanton und Situation sollte man mit 300 bis 400 Franken Busse oder mehr rechnen. Das macht dann mit Gebühren schnell 500 bis 700 Franken – im besten Fall.

Mit dem Töff durchschlängeln

Foto: Keystone

Wenns auf der Autobahn staut, ziehen sie oft rechts und links vorbei: Weil Motorräder so schmal sind, können sie zwischen den Autokolonnen einfach weiterfahren – theoretisch. Doch praktisch ist es streng verboten. Wer zwischen den Kolonnen rechts an einem Fahrzeug vorbeifährt, handelt gefährlich und begeht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln. 60 Franken werden selbst bei Schritttempo mindestens fällig. Doch wer mit hohem Tempo oder zu wenig Abstand durchflitzt, Autoslalom fährt oder sogar rechts oder auf dem Pannenstreifen überholt, ist wegen Behinderung, Gefährdung oder Rechtsüberholen dran – neben einer hohen Busse ist der Führerausweisentzug vorprogrammiert.

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