Viele europäische Städte kennen ein ausgebautes Veloverleihsystem. In der Stadt Zürich dauert der Bau eines solchen Systems ewig. Grund dafür ist ein juristisches Seilziehen um die Vergabe des lukrativen Auftrages. Nun hat das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen: Die Richter wollen auf die Beschwerde einer nicht berücksichtigten Anbieterin nicht eintreten.
Die Beschwerdeführerin war am 25. Februar 2015 vom Tiefbau- und Entsorgungsdepartement darüber informiert worden, dass sie nach der Auswertung der Angebote für das Veloverleihsystem auf Platz drei abgeschnitten habe.
PubliBike war Siegerin
Als Siegerin gekürt wurde die PostAuto-Tochter PubliBike. Diese sollte gemäss der Benachrichtigung vom Februar den Zuschlag erhalten, sofern sie innert 60 Tagen einen Nachweis für die Finanzierung liefere.
Das Zürcher Verwaltungsgericht trat auf die Beschwerde der unterlegenen Anbieterin nicht ein. Es begründete seinen Entscheid damit, dass keine anfechtbare Verfügung vorliege und das geplante Verleihsystem nicht unter das Beschaffungsrecht falle. Somit sei das Verwaltungsgericht gar nicht zuständig.
Das Bundesgericht hat in seinem am Dienstag publizierten Urteil festgehalten, dass tatsächlich keine anfechtbare Verfügung vorliege. Die Vergabe war mit dem Schreiben vom Februar nämlich noch nicht definitiv. Die PubliBike musste ja noch den Finanzierungsnachweis erbringen.
Veloverleih hätte im Juni starten sollen
Dies hat die PubliBike unterdessen getan. Die unterlegene Anbieterin hat gegen den nun definitiven Vergabeentscheid eine Beschwerde eingelegt. Der Fall kann somit wieder bis ans Bundesgericht gelangen.
Falsch lag das Zürcher Verwaltungsgericht mit der Annahme, dass gar kein öffentlicher Auftrag vorliege. Es argumentierte, dass ein Veloverleih nicht die eigenen Bedürfnisse der öffentlichen Hand decke. Vielmehr seien es Privatpersonen, die die Dienstleistung konsumieren würden.
Gemäss Urteil des Bundesgerichts widerspricht die Zürcher Justiz damit bundesgerichtlicher Rechtsprechung: Bereits bei der Stadt Genf mussten die Lausanner Richter darüber entscheiden, ob die Ausschreibung eines Veloverleihsystems unter das Beschaffungsrecht fällt. Sie haben dies im Dezember vergangenen Jahres bejaht.
Mit einem Veloverleihsystem werde eine öffentliche Aufgabe erfüllt, wenn damit der Langsamverkehr gefördert und somit die Immissionen des motorisierten Verkehrs begrenzt würden.
Eigentlich hätte der Veloverleih im Juni dieses Jahres gestartet werden sollen. Insgesamt sollen rund 1500 Leih-Velos an etwa 100 Stationen in der Innenstadt und entlang wichtiger Achsen in den umliegende Quartieren stationiert werden. (SDA)