Es war Mitte Februar, als eine 70-jährige Zürcherin ein Altpapier-Bündeli – ordentlich zusammengeschnürt – zur Sammelstelle vor dem Haus brachte. Dumm nur: Die Rentnerin hat sich im Termin geirrt. Das Altpapier wird erst eine Woche später gesammelt.
Dieser Irrtum kommt die Frau nun teuer zu stehen, wie die «Schweiz am Wochenende» berichtet. Monate später hat sie einen Strafbefehl im Briefkasten. Der Absender: Das Statthalteramt des Bezirks Zürich.
Freiheitsstrafe von zwei Tagen
Sie habe aus «pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» verbotenerweise Abfall auf öffentlichem oder privatem Grund deponiert – «unter Missachtung des Zeitpunkts für die Bereitstellung von Wertstoffen», heisst es im Schreiben. Und: «Es wurde folgendes Material gefunden: ein verschnürtes Zeitungsbündel.»
Die Frau muss für ihren Irrtum 270 Franken bezahlen – 120 Franken Busse und 150 Franken Gebühren. Tut sie das nicht, wird eine Freiheitsstrafe von zwei Tagen verhängt. Sie gibt den Fehler gegenüber der «Schweiz am Wochenende» zu.
1500 Strafbefehle pro Jahr
«Ich bin aber schockiert, dass ich deswegen ohne Vorwarnung eine Busse von total 270 Franken bezahlen muss und mir sogar mit Gefängnis gedroht wird», sagt sie. 2019 hat das Statthalteramt Zürich 1500 Strafbefehle wegen «widerrechtlicher Abfallentsorgung» ausgestellt. (pbe)
Wie genau nimmst du es mit dem Altpapier? Stellst du es immer erst am Tag der Sammlung raus oder manchmal auch schon früher? Sag es uns in den Kommentaren!