Zumindest müsse auf den Bundesanteil an der Ergänzungssteuer verzichtet werden, heisst es in einer am Montag veröffentlichten Analyse. Der Bundesrat schlägt dem Parlament nach Einwänden in der Vernehmlassung bekanntlich vor, dass ein Viertel der Mehreinnahmen aus der Besteuerung grosser Unternehmensgruppen an den Bund zurückfliessen soll.
Die höhere Steuerbelastung werde indes die Gewinne der Konzerne drücken. Entsprechend würden die Steuereinnahmen sinken, schreibt Avenir Suisse in einer Mitteilung zur Analyse. Vor diesem Hintergrund drohe ein Bundesanteil den finanziellen Spielraum der Kantone unnötig einzuengen.
Die zusätzliche Umverteilung sei zudem ein Fremdkörper im föderalen Gefüge. Die Schweiz kenne einen funktionierenden Finanzausgleich, der interkantonale Unterschiede effektiv zu glätten vermöge.
Kritisch sieht die Analyse auch steuerliche Unterstützungselemente, die über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen hinausgehen. Diese sollen gemäss den Plänen des Bundesrates die mit der Mindeststeuer verbundenen Nachteile kompensieren.
Es sei besser, sich auf den Erhalt und die Stärkung der allgemeinen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen zu konzentrieren, kommt die Analyse zum Schluss. Dazu gehöre eine rasche und konsequente Digitalisierung der Verwaltung, eine Reduktion der Vermögens- und Kapitalertragssteuern, der erleichterte Zugang zu gut ausgebildeten Fachkräften aus Drittstaaten, die Einführung der Individualbesteuerung und die Klärung der Beziehungen mit der EU.
Insgesamt sei die Mindeststeuer zwar ein «regulatorisches Ungetüm, dessen Kosten den Nutzen übersteigen dürfte», heisst es im Fazit der Analyse. Spielraum gebe es tatsächlich wenig, trotzdem sei die Umsetzung angesichts der Unsicherheiten rund um das Reformprojekt von grosser Bedeutung.
Grosse international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro sollen ab Anfang 2024 auch in der Schweiz eine Mindeststeuer von 15 Prozent bezahlen müssen.
Erreicht werden soll das über eine Ergänzungssteuer, welche die Differenz zwischen einer tieferen Besteuerung und der Mindeststeuer deckt. Von der Massnahme wären laut Finanzminister Ueli Maurer etwa 2000 grosse Unternehmen betroffen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 kleinere und rein national tätige Unternehmen.
Das Parlament wird die Vorlage noch in diesem Jahr beraten. Im Juni 2023 ist dann das Stimmvolk an der Reihe.
(SDA)