Der Kanton Zürich will seinen gewerblichen Mietern entgegenkommen. Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie ihre Miete nicht zahlen können, sollen sich beim Kanton melden.
Sie können bei der Baudirektion ein Gesuch um Mietzinsreduktion stellen. Auch Mieterlass, eine weitere Stundung der Miete oder eine Zahlungsvereinbarung seien möglich, teilte der Regierungsrat mit.
Kanton verwaltet 330 Liegenschaften
Weil der Kanton die Zahlungsfrist für Rechnungen, auch für Mieten, ohnehin auf 120 Tage verlängert hat, bleibt für entsprechende Abklärungen genügend Zeit. Das kantonale Immobilienamt verwaltet rund 330 Gewerberäume.
Auf längere Sicht seien solche Lösungen für Vermieter und Mieter nachhaltiger als eine kurzfristig motivierte Kündigung oder Betreibung, schreibt der Regierungsrat weiter.
Appell an private Vermieter
Er appelliert deshalb gleichzeitig an private Vermieter, es dem Kanton gleichzutun und den gewerblichen Mietern in irgendeiner Form entgegenzukommen.
Während viele kleine Privatvermieter den Mietern entgegenkommen, fahren die grossen Immobilienkonzerne bisher eine harte Linie: «Sie machen nicht die geringsten Anstalten, die Geschäftsmieten zu reduzieren», sagte beispielsweise Maurus Ebneter (56), Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, vor kurzem.
Zahlungsaufschub statt Mietreduktion
Auch Armin Zucker (64), Vizepräsident des Verbands der Geschäftsmieter, beobachtet bei seinen rund 400 Mitgliedern das Gleiche: «Die grossen Immobilienbesitzer wie Swiss Prime Site, PSP, Allreal, Mobimo, Swiss Life, UBS, Credit Suisse, Migros, BVK, Swisscanto gewähren oft einen Zahlungsaufschub von ein bis zwei Monaten, ohne auf die Miete zu verzichten.» (SDA/dvo)