Nein. Das ist eine Änderung des Reiseprogramms. Hier gilt das Pauschalreisegesetz. Es sieht vor, dass eine Änderung des Programms zwischen Buchung und Abreise nicht mehr möglich ist, wenn die Änderung wesentlich ist. Das trifft nach Gesetz dann zu, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Ein – erstens – wesentlicher Vertragspunkt wird – zweitens – erheblich geändert.
Das ist der Fall, wenn bei einer Städtereise an einem verlängerten Wochenende der Hinflug von Freitagmorgen auf Freitagabend verschoben wird. Dasselbe gilt, wenn Sie Badeferien in einem Hotel am Meer gebucht haben und nun in der Stadt übernachten müssten.
Nach Gesetz können Sie entscheiden, ob Sie die Änderung akzeptieren wollen. Falls nicht, kann Ihnen das Reisebüro eine Ersatzreise anbieten. Allfällige Mehrkosten dürfen Ihnen nicht verrechnet werden. Lehnen Sie auch das Ersatzangebot ab, muss man Ihnen den bereits bezahlten Preis zurückerstatten.