Nach einer «detaillierten Analyse des Sachverhalts» hat die Bundesanwaltschaft (BA) beschlossen, dass kein hinreichender Tatverdacht zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Novartis vorliegt. Das meldete die BA am frühen Mittwochnachmittag.
Mitte Mai machte die amerikanische Agentur Bloomberg publik, dass die Novartis-Zahlung von 1,2 Millionen Franken an den windigen Anwalt Michael Cohen (51) von US-Präsident Donald Trump (71) zum Fall für die Schweizer Behörden geworden ist. Gegenüber BLICK bestätigte eine BA-Sprecherin: «Die Bundesanwaltschaft steht im Austausch mit den Kollegen der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt». Details gab die Sprecherin nicht preis.
Der Verdacht: Bestechung des US-Präsidenten Trump und dessen Anwalt Cohen durch den Pharmariesen aus Basel. Laut BA ging eine Strafanzeige ein, die Prüfung des Sachverhalts sei intensiviert worden. Dabei sei es darum gegangen, ob ein Tatverdacht besteht, um ein Starfverfahren zu eröffnen. Die BA: «Nach der Prüfung der angezeigten Vorwürfe liegt kein hinreichender Tatverdacht vor. Dies sowohl in Bezug auf Zahlungen an einen fremden Amtsträger, als auch hinsichtlich einer möglichen Verbindung dieser Zahlungen mit einer Amtshandlung.»
Die BA merkt an, dass es im Schweizer Recht den Tatbestand der missbräuchlichen Einflussnahme – innerhalb der Schweiz oder grenzüberschreitend – nicht gebe. Am 6. Juni 2018 hat die Behörde auf eine Nichtanhandnahme verfügt.
Novartis-Chef Vas Narasimhan (42) entschuldigte sich bereits bei den Mitarbeitern für die Lobbying-Zahlung. Novartis macht dafür allerdings Ex-Chef Joe Jimenez (59) verantwortlich. (uro)