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Weko sieht keine Beseitigung des Wettbewerbs durch die Werbeallianz

Die Eidg. Wettbewerbskommission (Weko) ist bei seiner Überprüfung der Werbeallianz von Swisscom, SRG und Ringier zum Schluss gekommen, dass diese den Wettbewerb nicht beseitigt. Darum könne die Weko diesen Zusammenschluss weder verbieten noch Auflagen machen.
Publiziert: 16.12.2015 um 11:03 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:31 Uhr

Das sagte Weko-Direktor Rafael Corazza am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Entscheid der Weko bietet medienpolitischen Zündstoff. Dies vor allem weil verschiedene Verleger und der Verlegerverband bereits im Vorfeld des Weko-Entscheids klar gemacht haben, dass sie diese Werbeallianz eines privaten Medienhauses mit zwei staatsnahen Unternehmen wie die Swisscom und die SRG bekämpfen werden. Sie argumentierten dabei vor allem damit, dass diese Werbeallianz zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung führen werde.

Tatsächlich erwartet die Weko, dass das das Gemeinschaftsunternehmen zu einer der stärksten Werbevermarkter in der Schweiz aufsteigt. Dennoch geht die Weko von einem weiterhin funktionierenden Werbemarkt aus, weil es auch noch andere starke Wettbewerber gebe, wie Weko-Direktor Rafael Corazza sagt.

Dabei habe für den Entscheid keine Rolle gespielt, dass mit Swisscom und SRG zwei staatsnahe Unternehmen beteiligt sind. «Wir behandeln diese gleich wie private Firmen», sagt Corazza.

Beim Argument der Wettbewerbsverzerrung verweist Corazza auf den Auftrag der Weko. Die entscheidende Frage bei der Beurteilung des Zusammenschlusses sei für die Behörde gewesen, ob damit eine marktbeherrschende Stellung entstehe, die den Wettbewerb beseitige, sagt Corazza.

Die Frage der Wettbewerbsverzerrung dagegen habe sich nicht gestellt. Denn wenn es eine Verzerrung des Wettbewerbs gebe, dann bestehe sie durch die Werbeaktivitäten der gebührenfinanzierten SRG politisch gewollt bereits heute. «Die Weko kann nicht mit einem Entscheid über einen Zusammenschluss die Politik korrigieren.»

Weiter weist Corazza darauf hin, dass mit der Feststellung, dass auch mit der Werbeallianz der Wettbewerb im Werbemarkt nicht beseitigt werde, die Weko dieser Allianz auch keine Auflagen machen könne. Es sei darum auch nicht möglich, dem Gemeinschaftsunternehmen wie von einzelnen Verlegern gefordert, zur Datenherausgabe zu bewegen.

Der jetzige Entscheid bedeutet laut Corazza jedoch nicht, dass die Weko auch in Zukunft nicht im Werbemarkt intervenieren wird. Sollte sich nämlich zum Beispiel zeigen, dass kleinere Medienunternehmen gezwungen wären, sich der Allianz anzuschliessen, würde die Weko bei einem Missbrauch durch das Gemeinschaftsunternehmen eingreifen, verspricht Corazza. «Dann hätten wir die Legitimation.»

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