Weitere Busse für Dolder-Besitzer
Schwarzenbach mit 7 Millionen Franken gebüsst

Bei Urs Schwarzenbach stapeln sich die Bussbescheide: Nach 4 Millionen Franken im Frühling soll der Kunstsammler nun eine weitere Busse von 7 Millionen Franken bezahlen.
Publiziert: 07.07.2018 um 11:53 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:59 Uhr
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Ein Mann, sein Kunstschatz und seine Probleme: Urs Schwarzenbach zwischen zum Transport verpackten Bildern in der Villa Falkenstein.
Foto: Joseph Khakshouri

Für Urs Schwarzenbach (69) kommt es knüppeldick: Die Oberzolldirektion hat Schwarzenbach diese Woche zu einer Busse von 7 Millionen Franken verurteilt, wie der «Tages-Anzeiger» enthüllt. Es ist bereits die zweite Millionen-Busse für den Milliardär, Kunstsammler und Besitzer des Zürcher Nobelhotels Dolder. 

Schwarzenbach ist bereits im Frühjahr vom Bezirksgericht Bülach ZH mit 4 Millionen Franken gebüsst worden, weil er laut Zollbehörde in seinem Privatflugzeug Kunstschätze in die Schweiz geschmuggelt hatte. Wie die erste Busse will der Kunstsammler auch das jüngste Urteil an die nächste Instanz weiter ziehen.

11 Millionen Franken Einfuhrsteuern hinterzogen 

Dies ist nur die neueste Entwicklung im epischen Streit zwischen Milliardär und Behörden. Es geht um weltberühmte Werke von Pablo Picasso, Andy Warhol oder auch Marc Chagall im Gesamtwert von rund 100 Millionen Franken. Laut der Strafverfügung hat Schwarzenbach «vorsätzlich» 11 Millionen Franken an Einfuhrsteuern hinterzogen. Die Busse liege im unteren Drittel des Strafrahmens, möglich wären 22 Millionen gewesen, steht im Entscheid, der noch nicht rechtskräftig ist. Schwarzenbach spricht der Oberzolldirektion grundsätzlich in diesem Fall die Zuständigkeit ab.

Zollprivileg ausgenützt

Und so funktionierte das System Schwarzenbach, wie es die Behörden dem Milliardär vorwerfen: Weil einige der ganz grossen Werke nicht in Schwarzenbachs Privatjet passten, habe er - zwecks Steuerhinterziehung so der Vorwurf der Oberzolldirektion - die Galerie Gmurzynska am Paradeplatz in Zürich eingespannt. Galerien geniessen ein sogenanntes Zollprivileg. Das heisst, sie können als Kunstverkäufer Werke zollfrei einführen.

Nur: Hinweise auf Verkaufsbemühungen der Galerie gab es offenbar keine. In den bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Dokumenten liess sich kein Beweis für die Suche nach einem Käufer für die Bilder finden. Es sei Schwarzenbach allein darum gegangen, für seine private Sammlung keine Abgaben zu zahlen. Sein Verschulden sei «sehr schwerwiegend», schreibt die Zollbehörde. Deshalb die Busse von 7 Millionen Franken. (koh)

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