Weiter 1,25 Prozent
Referenzzinssatz für Mieten bleibt gleich

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt wie erwartet unverändert. Mieter und Mieterinnen können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Hausbesitzende können die Mieten aber auch nicht erhöhen.
Publiziert: 01.09.2022 um 08:47 Uhr
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Aktualisiert: 01.09.2022 um 14:23 Uhr
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt gleich. Mieter und Mieterinnen können daher keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten verlangen. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Donnerstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.

Bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser Satz ist den Angaben zufolge per Ende Juni leicht auf 1,17 von 1,18 Prozent (per Ende März) gesunken.

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist laut BWO erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.

Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. Dezember 2022.

(SDA)

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