Durch das Einbinden der Google-Apps auf den Android-Handys wie Youtube oder Google Maps hätten Konkurrenzprodukte keine Chance.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter hätte Google einen Brief geschrieben. Daran steht, dass der Internetriese seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt indem er Hersteller von Android-Telefonen (Samsung, Sony, HTC etc.) vorschreibe, was sie auf dem Telefon installieren dürfen.
In diesen drei Punkten soll Google gegen das EU-Kartellrecht verstossen, indem die Firma...
- ...von Herstellern als Vorbedingung für die Lizenzierung bestimmter geschützter Google-Apps verlangt, die Google-Suche und den Browser Google Chrome vorzuinstallieren und die Google-Suche auf ihren Geräten als Standardsuchdienst festzulegen;
- ...Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten mit konkurrierenden Betriebssystemen, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen, hindert;
- ...Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize dafür bietet, wenn sie ausschliesslich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.
Der Brief ist die erste Stufe eines Verfahrens, an dem am Ende eine milliardenschwere Strafe stehen könnte.
Im heute veröffentlichten Schreiben steht weiter: «Die Kommission ist der vorläufigen Auffassung, dass Google eine Strategie für Mobilgeräte verfolgt, um seine beherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu wahren und auszubauen. Erstens wurde so erreicht, dass die Google-Suche auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert und als Standardsuchdienst bzw. einziger Suchdienst festgelegt ist. Zweitens wird Konkurrenten auf dem Suchmaschinenmarkt auf diese Weise der Marktzugang über konkurrierende mobile Browser und Betriebssysteme versperrt. Ausserdem würde den Verbrauchern durch diese Strategie geschadet, weil der Wettbewerb beschränkt und Innovationen bei Mobilgeräten gebremst werden.»
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: «Für Verbraucher und Unternehmen in Europa wird ein wettbewerbsfähiger mobiler Internetbereich immer wichtiger. Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schliessen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine grössere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstösst.Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen.Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äussern.»
Über die Hälfte des weltweiten Internetverkehrs erfolgt über Smartphones und Tablets und voraussichtlich wird ihr Anteil in Zukunft weiter steigen. Rund 80 % der intelligenten Mobilgeräte sind mit dem von Google entwickelten Betriebssystem Android ausgestattet. Google vergibt für sein Android-Betriebssystem Lizenzen an Hersteller von Mobilgeräten. (bö)