Die schwedische Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange in einigen Fällen wegen Verjährung eingestellt.
Dies betreffe die 2010 erhobenen Anschuldigungen der sexuellen Belästigung und Nötigung. Die ebenfalls seit 2010 laufenden Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung würden jedoch fortgesetzt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
Befragung nicht möglich
Alle Versuche, Assange in Schweden oder in der ecuadorianischen Botschaft in London zu den Vorwürfen zu befragen, waren bisher gescheitert. Staatsanwältin Marianne Ny machte am Donnerstag aber deutlich, dass sie weiter versuchen werde, Assange zum Vorwurf der Vergewaltigung zu verhören.
In Schweden muss beim Vorwurf sexueller Belästigung und Nötigung innerhalb von fünf Jahren Anklage erhoben werden. Im Falle von mutmasslicher Vergewaltigung hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Zeit.
Assange plädiert auf «nicht schuldig»
Assange bestreitet alle Vorwürfe. Er hat in der Botschaft Ecuadors in London Schutz gesucht, wo ihm Asyl gewährt wird. Damit will er einer Auslieferung nach Schweden entgehen. Assange befürchtet, dass ihn Schweden weiter an die USA überstellen könnte, wo ihm eine Anklage wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente von US-Botschaften und der Armee droht.
Wikileaks hatte diese Dokumente vor fünf Jahren ins Netz gestellt. So machte die Internet-Plattform mit Enthüllungen zum Vorgehen der US-Armee im Irak und Afghanistan sowie zu den Überwachungspraktiken des US-Geheimdienstes NSA international Schlagzeilen.
Die Dokumente zeigten auch das Abhören von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und mehrerer deutscher Minister durch den US-Geheimdienst. Assange zog damit den Zorn der US-Regierung auf sich. (SDA)