Die Betreiber des sozialen Online-Netzwerks hätten zwei Wochen Zeit, den Namen des Kunden, seine Email-Adresse sowie die Handynummer und das Geburtsdatum offenzulegen, entschied das Bezirksgericht in Amsterdam am Donnerstag. Auch die IP-Adresse sowie alle relevanten Daten über das hochgeladene Video müsse das US-Unternehmen herausrücken.
Sollte Facebook der Aufforderung nicht nachkommen, müsse ein externer Ermittler eingesetzt werden, um auf den Servern des Konzerns nach den Daten zu suchen, erklärte der Richter.
Eine 21-jährige Frau aus dem niederländischen Werkendam hatte Facebook verklagt, weil Ende Januar ein Video in dem Netzwerk hochgeladen wurde, das sie beim Sex mit ihrem damaligen Freund zeigt. Die Aufnahmen stammen aus dem Jahr 2011, als die Beteiligten noch minderjährig waren.
Das Video wurde von Facebook umgehend gelöscht, kann aber noch im Internet gefunden werden. Der Internetkonzern argumentierte vor Gericht, die geforderten Daten lägen nicht mehr vor, da das betreffende Nutzerkonto gelöscht worden sei.
Der Ex-Freund der jungen Frau bestreitet laut Medienberichten, das Video hochgeladen zu haben. Der Anwalt der 21-Jährigen, Thomas van Vught, sagte der Zeitung «De Telegraaf», seiner Mandantin sei das Leben «zur Hölle» gemacht worden.
Zudem äusserte er Zweifel an den Aussagen der Facebook-Anwälte: «Facebook speichert alles, auch Freundschaftsanfragen mit genauen Datums- und Zeitangaben.» (SDA)