Wenn es in den beiden Jahrzehnten vor und nach der Jahrtausendwende darum ging, eine Firma vor dem Aus zu retten, dann trat oft er auf den Plan: Hans Ziegler (68), der «Sanierer der Nation». Seine Methoden waren für die Unternehmen, das Personal oder auch die Gläubiger oft schmerzhaft, doch einige Firmen gibt es heute noch.
So setzte Ziegler etwa bei Interdiscount den Rotstift an und verkaufte den Elektronik-Händler an Coop. Er zerschlug die marode Erb-Gruppe, sanierte Swisslog, wirkte bei Charles Vögele und rettete den Industriekonzern Oerlikon. Der Lohn: in Spitzenzeiten Einsitz in über 70 Verwaltungsräten.
Urteil fällt milder aus
Doch das war ihm offenbar nicht genug. Ziegler missbrauchte sein Insiderwissen, um sich selber zu sanieren. Bis ihm die Finanzmarktaufsicht (Finma) auf die Schliche kam und ihn zu einer Rekordbusse von 1,2 Millionen Franken verdonnerte.
Deswegen erstaunt das Urteil nicht, auch wenn es milder als beantragt ausfällt. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI hat Ziegler am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert. Zudem muss Ziegler eine Busse von 10'000 Franken bezahlen und eine Ersatzforderung von 770'000 Franken leisten.
Wenige Verurteilungen
Trotzdem: Das Urteil hat Seltenheitswert, Verurteilungen wegen Insiderhandel kommen in der Schweiz nicht häufig vor. Seit Einführung der Strafnorm 1988 waren es erst rund drei Dutzend.
Die Strafkammer hat Ziegler des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und des Insiderhandels für schuldig erklärt.
Der ehemalige Top-Sanierer Ziegler hatte unter anderem als Verwaltungsrat des Unternehmens OC Oerlikon interne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet. Ausserdem hatte er bei Börsengeschäften sein Insiderwissen aus Verwaltungsratsmandaten zu seinem Vorteil ausgenutzt. (koh)