Wegen Farbe vor Gericht
Darf bald nur Nivea blau machen?

Der Nivea-Hersteller Beiersdorf darf die blaue Farbe seiner Produkteverpackungen vorläufig weiterhin exklusiv nutzen. Das hat die Firma vor Gericht erreicht. Konkurrent Unilever hatte dagegen geklagt.
Publiziert: 09.07.2015 um 19:56 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:29 Uhr
Die blaue Farbe der Dosen will Beiersdorf als Markenzeichen geschützt halten.
Foto: Keystone

Der Streit um das Markenzeichen der Nivea-Dosen geht vor Gericht weiter. Hersteller Beiersdorf verlangt, die berühmte blaue Farbe seiner Pflegeprodukte exklusiv nutzen zu dürfen.

Das Unternehmen hatte die Farbe 2007 für Haut- und Körperpflegeprodukte als Markenzeichen schützen lassen.

Farbe soll allen gehören

Unilever, ein grosser Konkurrent von Beiersdorf, passt das gar nicht. Die Farbe müsse für alle Unternehmen nutzbar sein. Denn nach Ansicht des Konkurrenten verwendet Beiersdorf die Farbe nur als Dekoration hinter dem Schriftzug «Nivea», nicht aber als Markenkennzeichen.

Gericht muss Umfrage machen

Nicht unbedingt, sagt der deutsche Bundesgerichtshof. Er gibt den Fall zurück an das Bundespatentegericht.

Dieses müsse nun den Fall neu prüfen. Das Patentgericht solle mit einer Umfrage prüfen, wie hoch der Anteil der Konsumenten ist, welcher die Farbe automatisch Nivea zuordnet. (ogo)

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