Der Streit um das Markenzeichen der Nivea-Dosen geht vor Gericht weiter. Hersteller Beiersdorf verlangt, die berühmte blaue Farbe seiner Pflegeprodukte exklusiv nutzen zu dürfen.
Das Unternehmen hatte die Farbe 2007 für Haut- und Körperpflegeprodukte als Markenzeichen schützen lassen.
Farbe soll allen gehören
Unilever, ein grosser Konkurrent von Beiersdorf, passt das gar nicht. Die Farbe müsse für alle Unternehmen nutzbar sein. Denn nach Ansicht des Konkurrenten verwendet Beiersdorf die Farbe nur als Dekoration hinter dem Schriftzug «Nivea», nicht aber als Markenkennzeichen.
Gericht muss Umfrage machen
Nicht unbedingt, sagt der deutsche Bundesgerichtshof. Er gibt den Fall zurück an das Bundespatentegericht.
Dieses müsse nun den Fall neu prüfen. Das Patentgericht solle mit einer Umfrage prüfen, wie hoch der Anteil der Konsumenten ist, welcher die Farbe automatisch Nivea zuordnet. (ogo)