Bundesrat macht die Schweiz dicht
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Bis am 19. April:Bundesrat macht die Schweiz dicht

Wegen Corona-Homeoffice
Bekommen Pendler nun ihr Geld zurück?

Ab Donnerstag verdünnen die SBB ihren Fahrplan. Fernzüge fahren nicht mehr im Stundentakt. Noch grösser sind die Einschränkungen im Regionalverkehr. Was passiert mit den Kunden, die bereits ein Ticket gekauft haben?
Publiziert: 17.03.2020 um 20:18 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2020 um 08:03 Uhr
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Ab Donnerstag fahren die SBB ihren Fahrplan runter.
Foto: keystone-sda.ch
Patrik Berger

Ende vergangener Woche haben SBB, Postauto und Co. bereits touristische Linien eingestellt. Ab Donnerstag wird wegen dem Coronavirus auch der reguläre Betrieb heruntergefahren. Schon jetzt verzeichnen die SBB einen Einbruch von 50 Prozent bei den Reisenden. Kein Wunder, Zehntausende im Land bleiben zu Hause und machen Homeoffice.

Wer sein Generalabonnement (GA) nicht mehr braucht, weil er vom heimischen Küchentisch aus arbeitet, der kann es hinterlegen. «Für die Hinterlegung des GA gelten die aktuellen Tarifbestimmungen», sagt ein SBB-Sprecher zu BLICK. «Das heisst, das GA kann 30 Tage und ohne Gebühr hinterlegt werden.»

SBB bitten um Verständnis

Kosten für abgesagte oder noch gar nicht angetretene Reisen werden vorderhand bis Ende April vollständig erstattet. «Und zwar unabhängig vom Tarif vollumfänglich und gebührenfrei», so der Sprecher weiter. Zu bereits gebuchten Reisen mit Abfahrt ab dem 1. Mai wollen die SBB später informieren.

Für Rückerstattungen gibt es die Webseite www.sbb.ch/erstattungen, für weitere Auskünfte die Telefonnummer 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min). Die SBB werden derzeit offenbar überrannt mit entsprechenden Anfragen. «Unsere Mitarbeitenden vom Kundendienst bearbeiten die eingehenden Anliegen mit vollem Einsatz. Wir bitten um Verständnis, dass sich in der gegenwärtigen Situation die Antwortzeit leider verlängert, sagt der Sprecher.

«Keine Erstattung»

Anders die Situation in den Regionen. Etwa für Reisende des Tarifverbundes Libero in Teilen der Kantone Bern und Solothurn. «Aus zeitweiliger oder dauernder Betriebseinstellung einzelner Transportunternehmungen kann der Abonnent keine Erstattung geltend machen», heisst es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifverbundes.

Muss oder will ein Kunde mit einem Abo des Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) seine Fahrten wegen des Coronavirus für eine gewisse Zeit aussetzen, gilt Folgendes. «Monatsabonnemente werden nur erstattet, wenn das Startdatum der zeitlichen Gültigkeit noch nicht begonnen hat. Jahresabonnementen können nur bei Abgabe des Abos erstattet werden», so ein Sprecher zu BLICK. Eine Hinterlegung wegen Nichtgebrauchs sie jedoch nicht möglich.

Auch beim Zürcher Verkehrsverbund ZVV ist eine Erstattung bei Homeoffice in der aktuellen Form grundsätzlich nicht vorgesehen, wie es heisst.

Kein Viertelstundentakt mehr

Das Schweizer ÖV-Angebot wird ab Donnerstag, 19. März, schrittweise reduziert. Die Umsetzung dauert voraussichtlich bis Mitte nächste Woche. Spätabendliche Verbindungen an Wochenenden fallen ersatzlos aus. Die Züge des Fernverkehrs verkehren ab Donnerstag schrittweise generell im Stunden- statt im Halbstundentakt. Die ersten und letzten Verbindungen unter der Woche sind nicht von Einschränkungen betroffen, da diese wichtig sind für die Erschliessung der Schweiz und ihre Regionen.

Die Züge und Busse des Regionalverkehrs, die heute im Viertelstundentakt verkehren, fahren ab Donnerstag generell im Halbstundentakt; diejenigen, die heute im Halbstundentakt verkehren, neu im Stundentakt. Somit werden keine Viertelstundentakte mehr angeboten. Davon ausgenommen sind die ersten und letzten Verbindungen des Tages – diese werden angeboten, um Früh- und Spätdienste beispielsweise im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Zusätzliche S-Bahnen in den Hauptverkehrszeiten (6 bis 9 sowie 16 bis 19 Uhr) sowie das Nachtangebot an den Wochenenden fallen aus.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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