Gleichzeitig stellt der Bundesrat Änderungsanträge, sollte das Parlament auf die Vorlage eintreten, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Anders als in der Vorlage der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) vorgesehen, will der Bundesrat auch den Eigenmietwert auf Zweitliegenschaften abschaffen. Die Kommission schlägt vor, dass Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.
Zudem möchte der Bundesrat, dass Schuldzinsen unter bestimmten Bedingungen weiterhin von den Steuern abgezogen werden dürfen. Die Kommission will, dass Hypothekarschulden nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können, um der hohen Privatverschuldung entgegenzuwirken.
Ursprünglich hatte die Kommission auch vorgeschlagen, die steuerlichen Förderungen von Investitionen für das Energiesparen oder den Umweltschutz an das neue CO2-Gesetz zu koppeln. Da das Gesetz an der Urne abgelehnt wurde, will der Bundesrat die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen bis längstens 2050 beibehalten.
(SDA)