Wasserzinsen
Wasserzins bleibt auf heutigem Niveau

Der Wasserzins, den Kraftwerke für die Nutzung des Wassers bezahlen, wird voraussichtlich nicht gesenkt. Der Nationalrat ist mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, beim heutigen Wasserzinsmaximum zum bleiben.
Publiziert: 12.03.2019 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2019 um 10:21 Uhr

Nach dem Ständerat hat der Nationalrat am Dienstag mit 187 zu 2 Stimmen das revidierte Wasserrechtsgesetz gutgeheissen. Damit bleibt das Wasserzinsmaximum vorerst bis 2024 bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung.

Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum. Heute liegt dieses bei 110 Franken. Vier Kantone haben einen tieferen Betrag beschlossen. In der Wasserzinsfrage stehen die Interessen der Wasserkraftwerke jenen der Bergkantone gegenüber.

Die Abgeltung sei für die Dörfer und alpinen Regionen sehr wichtig, sagte Reynard Mathias (SP/VS) für die Kommissionsmehrheit. Bei den Wasserzinsen handle es sich nicht um eine Subvention.

Eine Minderheit setzte sich für eine Senkung des Wasserzinsmaximums auf 80 Franken ein. Dieser Vorschlag stammt ursprünglich aus der Feder des Bundesrats, hatte aber in der Vernehmlassung keine Chance. Vergeblich argumentierte Christian Wasserfallen (FDP/BE) im Namen der Minderheit, dass der tiefere Zins nötig sei, damit die Wasserkraft bestehen könne. Die Wasserkraft in der Schweiz bezahle derzeit eine zwei bis fünf Mal höhere Abgabe als jene im umliegenden Ausland, sie habe grosse Nachteile.

Auch die GLP unterstützt die Senkung des Wasserzinses auf 80 Franken. Die Obergrenze sei wegen steigender Strompreise erhöht worden, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH). In der Zwischenzeit sei der Preis zusammengebrochen, das solle jetzt korrigiert werden.

2008 erreichten die Strompreise mit einem Jahresdurchschnittswert von 118 Franken pro Megawattstunde einen Höchststand. Bis 2016 sanken sie dann aber auf 41 Franken pro Megawattstunde.

Eine Senkung dränge sich überhaupt nicht auf, hielt Silvia Semadeni (SP/GR) dagegen, der Strompreis habe sich von diesem historischen Tief wieder erholt. Die Grünen befürchten derweil, dass eine solche «Hauruck-Übung» das System aus der Balance bringen würde, wie Bastien Girod (Grüne/ZH) sagte. Es brauche einen Vorschlag der positiv für die Erneuerbaren sei und auch die Bergkantone an Bord hole.

Ein Systemwechsel erscheine dem Bundesrat verfrüht, sagte auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Irgendwann werde man diesen aber beschliessen müssen. Bis 2024 könne man sich nun Gedanken dazu machen, denn bei der Verlängerung des maximalen Wasserzinssatzes von 110 Franken handle es sich um eine Übergangslösung, betonte Sommaruga.

Der Ständerat wollte im Gesetz zudem ein neues Modell einführen: Das Wasserzinsmaximum sollte aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen Teil bestehen. Die Kommission des Nationalrats ist nicht grundsätzlich gegen diesen Vorschlag, will die Diskussion über das Modell aber im Rahmen der kommenden Revision der Stromversorgungsgesetzes zusammen mit den Beratungen zum neuen Strommarktdesign behandeln. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück in den Ständerat.

Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und -gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Ein Grossteil der Einnahmen entfällt auf die Bergkantone Wallis, Graubünden, Tessin und Uri sowie auf die Kantone Bern und Aargau.

Die Wasserzinsen machten über die Jahre 2000 bis 2016 durchschnittlich ungefähr einen Rappen pro Kilowattstunde beziehungsweise rund 20 Prozent der Gestehungskosten aus. Heute sind es 25 Prozent.

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